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Von sons und dottirs: Namensgebung in Island


Island leistet sich ein Namensrecht der besonderen Art. Über Zulassung und Ablehnung von Vornamen entschied bisher eine eigene Behörde anhand einer festgelegten Liste - streng nach biologischem Geschlecht. Daran orientierten sich auch lange Zeit die patronymischen Nachnamen. Mit dem neuen Gesetz zur Geschlechterautonomie soll sich das nun ändern. Zumindest ein bisschen.

Island ist in aller Munde. Spätestens seit den letzten großen internationalen Fußball-Turnieren sind Isländer absolute Sympathieträger. Das hat natürlich mit dem sportlichen Erfolg der unerschrockenen Nordmänner zu tun. Aber auch mit dem sympathischen Auftritt ihrer Anhänger. Das mit rhythmischem Klatschen inszenierte "Huh" des Wikinger-Fanblocks kennen mittlerweile wohl auch weniger fußballinteressierte Zeitgenossen.

Island ist eben anders. Die abgeschiedene Lage des Landes der Vulkane und Geysire hat dafür gesorgt, dass hier Traditionen und Bräuche noch gelebt werden, die auf dem europäischen Festland längst verschwunden sind.

So sind Sagen und übernatürliche Wesen fester Bestandteil der Kultur. Laut verschiedenen Umfragen glaubt die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an die Existenz von Elfen und Trollen. Das führt sogar so weit, dass Bauvorhaben gestoppt oder abgeändert werden, wenn dadurch deren angebliche Wohnstätten - Felsen und große Gesteinsformationen - zerstört werden.

Heißt der Vater Ragnar, dann heißt der Sohn Ragnarsson mit Nachnamen und die Tochter Ragnarsdóttir. In einer vierköpfigen Familie mit einem Sohn und einer Tochter haben damit alle Personen unterschiedliche Nachnamen, da auch die Eltern jeweils die Namen ihrer Väter tragen. Für ordnungsliebende Ohren klingt das eher kompliziert.

Auswirkungen im Alltag

Der Verzicht auf Familiennamen ist in einer Gemeinschaft von gut 330.000 Einwohnern allerdings praktikabel. Man kennt sich eben und ist, zumindest über fünf Ecken, höchstwahrscheinlich sowieso miteinander verwandt. Ein Isländer stellt sich deswegen auch grundsätzlich mit Vornamen vor, auch in Situationen, in denen in Deutschland das distanzierende "Sie" zwingend wäre. Personenverzeichnisse werden nach dieser Logik ebenfalls strikt nach Vornamen geordnet. So hat beispielsweise das Telefonbuch spaltenweise Sigurdurs, Skadis und Guðrúns. Erst danach kommt der Vatersname mit der Endung "-son" und "-dóttir". Zur Unterscheidung werden außerdem oft der Beruf oder ein zweiter Vorname hinzugefügt.

Vornamen sind auf der Insel also besonders wichtig und viele Isländer sind stolz auf deren Bedeutung. Beliebt sind vor allem Namen, die von Göttern oder aus der altnordischen Sagenwelt abgeleitet werden. Deshalb ähneln sie etwa den schwedischen oder norwegischen Vornamen, werden allerdings oft anders geschrieben. Das Isländische hat sich seine ursprüngliche Art nämlich in großen Teilen bewahrt und fremden Spracheinflüssen nur gering angepasst. Anglizismen fehlen in der Sprache nahezu komplett. Entsprechend sind alte Namen relativ häufig – moderne englische Vornamen dagegen eher selten. In Island ist eben vieles ein wenig anders.

Eigenes Gesetz für die Vornamen der Einwohner

Die isländische Regierung hat lange dafür gesorgt, dass dies auch so bleibt. Seit 1996 gibt es ein Namensgesetz. Wenn der gewünschte Name nicht im offiziellen Register aufgeführt oder bereits aus der isländischen Geschichte bekannt ist, sind Eltern von der Entscheidung staatlicher Stellen abhängig. Ein eigenes dafür gegründetes Komitee überprüft die Namensgebung und greift ein, sobald ein Vorname nicht den Richtlinien entspricht. Akzeptierte Namen haben eine festgelegte Aussprache und entsprechen der isländischen Grammatik. Namen also, die ein C, W oder Z enthalten oder sich nicht korrekt durchdeklinieren lassen, werden abgelehnt. Kinder sollen auf diese Weise davor bewahrt werden, zum Gespött zu werden.

So kommt es, dass die zwei Jahre alte Tochter von Rut Helgadottir und Johann Ögri Elvarsson noch immer keinen Vornamen hat. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, sollte das kleine Mädchen eigentlich Zoe heißen. Das aber lehnten die strengen Namenshüter ab. Sie stützten sich dabei auf die geltenden Richtlinien. In offiziellen Dokumenten hat die Kleine nun eben den Namen Stúlka. Das ist isländisch für "Mädchen". Denn so ganz ohne Namen kann selbst auf der eigenwilligen Insel keiner bleiben.

Mit ihrem ungewöhnlichen Namen ist die Kleine übrigens nicht alleine. Rund 200 Personen heißen Stúlka oder Drengur (=Junge). Unter ihnen befinden sich Kinder, deren Eltern sich einfach bisher noch nicht auf einen Namen einigen konnten. Aber auch Personen, deren gewünschter Name in Island nicht erlaubt sind. Hiesigen Bürokraten stehen bei diesen Zuständen vermutlich längst die Haare zu Berge. Andernorts ist das aber durchaus normal. Island ist eben anders.

Fälle wie der aus dem Jahr 2018, als das Namenskomittee einer Vierjährigen das Recht verweigerte, den Namen "Alex" zu tragen, werden damit der Vergangenheit angehören. Das neue Gesetz gilt sowohl für Eltern, die ihrem neugeborenen Baby einen Namen geben wollen, als auch für Erwachsene, die ihren Vornamen ändern wollen.

Außerdem gibt das neue Gesetz alle Personen das Recht, ihr offizielles Geschlecht passend zu ihrer gelebten Realität zu ändern, und sich als weder männlich noch weiblich (dann als "x" in Dokumenten) zu registrieren. Das hat auch Auswirkungen auf die Bildung des Nachnamens: Neben "-son" (=Sohn) und "-dottir" (=Tochter) gibt es nun die neue neutrale Endung "-bur" (=Nachkomme). Als neue Wortschöpfung steht es laut Wörterbuch für Menschen, deren Geschlecht nicht bekannt oder nicht festgelegt ist. Wer ein "X" im Pass hat, darf sich nun für diese Namensvariante entscheiden.

Alternativ kann aus dem Namen die Endung auch ganz weggelassen werden. Das kommt einer kleinen Revolution im Namensrecht gleich. Denn bisher waren diese Ausnahmen nur Isländerinnen und Isländer mit ausländischem Namen gestattet. Prominentes Beispiel: die isländische Sängerin Emiliana Torrini.

Wie lange sich der Inselstaat aus dem Nordatlantik seine übrig gebliebenen kleinen Extravaganzen in Sachen Namensgebung allerdings noch leisten wird können, ist nicht abschließend entschieden. Denn seit Jahren wird dort bereits um eine Modernisierung der Sprachschutz-Gesetzgebung von 1996 diskutiert und gestritten. Bisher jedoch ohne Resultat. Manchmal ist Island dann eben doch nicht so anders.

Quelle: www.statice.is


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