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Gerichtsurteil Schweden, Jungennamen und Mädchennamen, Transvestit setzt Mädchenname durch


Jan-Olov ist ein Jungenname, Madeleine ein Mädchenname. Das ist in Deutschland so und in Schweden war es bisher auch so. Das Stockholmer Regierungsgericht fällte jedoch jetzt ein Urteil, das das Namensrecht in dem skandinavischen Land revolutioniert: Ab sofort darf jeder und jede heißen wie er/sie möchte. Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Transvestit namens Jan-Olov Ågren. Nachdem das Finanzamt seinen zweiten Vornamen Madeleine nicht anerkennen wollte, zog er vor Gericht – und gewann. Er darf sich jetzt Jan-Olov Madeleine Ågren nennen.

 

Für alle Schweden gilt nun, dass sie zusätzlich zu ihrem ursprünglichen Geburtsnamen weitere Namen anmelden dürfen, solange sie „nicht anstößig wirken oder zu Unbehagen führen können“. Bei einem typischen Mädchennamen für einen Jungen oder einen Jungennamen für ein Mädchen sei das allerdings nicht der Fall, so die Richter. Des weiteren sind auch Abkürzungen oder einzelne Buchstaben als Vornamen (von denen jeder Schwede maximal drei haben darf) erlaubt. Z. B. „A-C“ statt Ann-Christine oder „Q“.

 

Während viele deutsche Standesbeamte immer noch auf die ungeschriebene und vom Bundesverfassungsgericht widerlegte Regel bestehen, dass ein geschlechtsneutraler Name wie Kim oder Sascha mit einem geschlechtstypischen Zweitnamen kombiniert werden muss, haben die Schweden das Problem also ganz einfach gelöst, indem sie so gut wie alles zulassen.  

 

Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in dem deutlich gesagt wurde, dass ein geschlechtsneutraler Vorname NICHT zwingend mit einem weiteren Vornamen kombiniert werden muss, finden Eltern im Internet unter:

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

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