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News: Änderung des Nachnamens bei Pflegekindern - Familienname der Pflegeeltern, Pflegefamilie
22. Dezember 2011 

Änderung des Nachnamens bei Pflegekindern - Familienname der Pflegeeltern, Pflegefamilie

Viele Pflegeeltern kennen das Problem mit der Namensänderung bei ihren Pflegekindern.
In dem vorliegenden Fall ging es um 2 Schwestern, die schon seit einigen Jahren bei Pflegeeltern leben, welche zum Vormund der Mädchen bestimmt wurden. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren klagte die leibliche Mutter der Mädchen vor Gericht gegen die Änderung des Nachnamens ihrer Töchter.
Doch die formellen Voraussetzungen für eine Namensänderung lagen vor.
Eine Mutter, die sich ihrer Verantwortung entzieht kann sich nicht auf ein namensrechtliches Interesse am Fortbestand des Kindesnamens berufen und ein Widerspruch der Mutter gegen die beabsichtigte Namensänderung ist somit unerheblich.
Seit mehreren Jahren hat sie das ihr zugesprochene Umgangsrecht mit ihren Töchtern nicht in Anspruch genommen.
Außerdem ging es in diesem Fall auch nicht um den Schutz des namensrechtlichen Bandes zwischen dem Kind und der leiblichen Mutter, da die Mutter seit ihrer letzten Hochzeit und auch nach der Scheidung den Nachnamen ihres ehemaligen Ehemannes besitzt.
Der Familienname des Pflegekindes kann dem Nachnamen der Pflegeeltern angeglichen werden, wenn dies das Wohle des Kindes fördert und den überwiegenden Interessen an der Beibehaltung des Namens nichts entgegensteht. Nach diesen Grundsätzen ist an der vom Beklagten vorgenommenen Namensänderung rechtlich nichts zu beanstanden. Sie entsprach auch dem Willen der 15-jährigen Tochter. Ihre ältere volljährige Schwester konnte ihre Entscheidung für die Namensänderung selbst treffen, ohne die Zustimmung ihrer leiblichen Mutter.
Die Mädchen fühlen sich in jeder Hinsicht als Kinder ihrer Pflegeeltern und nicht als Kinder der Klägerin, d.h. der leiblichen Mutter. Sie möchten mit dem gemeinsamen Familiennamen auch ihre äußere Verbundenheit zu ihren Pflegeeltern ausdrücken.

Ob im Kindergarten, Schule, Verein oder einfach im Alltag, Pflegekinder leiden öfter darunter, dass sie nicht mit dem Familiennamen der Pflegeeltern angesprochen werden.
Ein gemeinsamer Familienname gibt den Kindern ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und Sicherheit.    

 
   
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