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Kinder haben Recht auf Auskunft ueber leiblichen Vater, Herkunft, Abstammung


Das Amtsgericht entschied, dass Kinder ein Auskunftsrecht über ihren leiblichen Vater haben. Aus einer kurzen Liebesbeziehung stammt ein heute fünfjähriges Kind. Die Mutter wusste nur den Vornamen und die Handynummer vom Vater des Kindes. Um an die genauen Personalien des Vaters zu kommen erhob die Frau damals eine Auskunftsklage gegen die Telekom, einst T-Mobile. Das Gericht verwies auf den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Mannes und wies die Klage ab. Nun verklagte das Kind selbst die Deutsche Telekom und hatte Erfolg. Laut Gerichtsurteil hat das Kind ein Recht auf Auskunft und Kenntnis seiner Herkunft. Es überwogen die Interessen des Kindes, das an seiner Abstammung interessiert war und seinen Unterhaltsanspruch geltend machen wollte.


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