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Vorname Jan-Maurice, erlaubte Vornamen, verbotene Vornamen, zugelassene Vornamen, Doppelnamen verboten


Nicht nur deutsche Eltern haben ab und zu Probleme mit Standesbeamten und dem Eintragen von Babynamen. In Österreich sollte ein Kind den auf den ersten Blick harmlosen Vornamen „Jan-Maurice Matthias“ erhalten. Geht nicht, sagte das Standesamt Klosterneuburg (bei Wien). Gegen „Matthias“ hatte der Beamte nichts auszusetzen, doch dem Doppelnamen „Jan-Maurice“ verweigerte er die Eintragung. Begründung: Es handele sich um die Kombination aus einem nordischen mit einem französischen Namen, der zu einem neu gebildeten Namen führen würde. Ähnlich hatte zuvor ein österreichischer Sprachwissenschaftler argumentiert, als es um den Vornamen „Yannis-Kaspar-Noel“ ging. Und auch im „Internationalen Handbuch der Vornamen“, das sowohl den deutschen Standesbeamten als auch den österreichischen als Hilfestellung dient, fanden sich zwar „Jan-Michael“ oder „Jan-Roland“, aber nicht „Jan-Maurice“. Die Eltern entschieden sich schließlich dazu, auf den Bindestrich zu verzichten und statt einem Doppelnamen und einem weiteren Zweitnamen dem Kind drei Vornamen zu geben.

 

Damit hätte der Fall erledigt sein können. War er aber nicht. Als der Vater sich einen Staatsbürgerschaftsnachweis für seinen Sohn ausstellen lassen wollte und deshalb ein Standesamt in Wien aufsuchte, sagte ihm die dortige Standesbeamtin, dass sie keine Probleme damit hätte, „Jan-Maurice“ als Bindestrich-Namen einzutragen. Der Vater beantragte also eine Namensänderung, zahlte über 520 Euro dafür plus die Neuausstellung der Geburtsurkunde in Klosterneuburg in Höhe von fast 9 Euro und einen Parkschein für 50 Cent – und forderte die Kosten von der Gemeinde Klosterneuburg zurück. Die Klage ging bis vors Oberlandesgericht Wien, das sie allerdings zurückwies. Begründung: Nicht für jede Fehlentscheidung gibt es eine Amtshaftung. Außerdem war die Auffassung des Beamten, den Namen nicht zuzulassen, zwar unrichtig, aber vertretbar. Eine höhere Instanz darf nicht angerufen werden, aber immerhin hat das Kind jetzt einen (bislang) einmaligen Vornamen.


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