Manche Vornamen sind laut deutschem Namensrecht von vorneherein verboten, andere werden von den zuständigen Standesbeamten aus vielerlei Gründen abgelehnt. Verbotene Vornamen, die anstößig sind, das Kind der Lächerlichkeit preisgeben oder als unpassend gelten, sind z. B. Satan, Bierstübl und Puhbert. Zu den nicht erlaubten Kindernamen zählen auch Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma oder Verleihnix.
Das Team von www.vorname.com hat noch mehr Baby-Vornamen aufgespürt und zeigt hier, welche zu den nicht zugelassenen Vornamen zählen und welche seltsam klingenden Namen vor den Augen der Richter Gnade fanden.
Zu der bisherigen Ansicht vieler Standesbeamten, dass durch den Vornamen das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennbar sein muss, hat das Bundesverfassungsgericht eine zukunftsweisende Entscheidung gefällt: Es erlaubte indischstämmigen Eltern ihre Tochter Kiran zu nennen, obwohl der Namen in Indien sowohl für Mädchen als auch für Jungen üblich ist. Und das ohne Hinzufügen eines eindeutig weiblichen Zweitnamens. Eltern, die ihren Babys unisex Namen (geschlechtsneutrale Namen) wie Kim, Sidney, Robin, Sascha, Luca oder Kai als einzigen Vornamen geben möchten und auf Widerstand stoßen, sollten auf dieses Urteil verweisen (BVerfG vom 5. Dezember 2008, AZ: 1 BvR 576/07).
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