Vornamen Namensbedeutungen und mehr
Vornamen Verzeichnis
Möchten Sie wissen was Ihr Name bedeutet? Bei uns finden Sie schnell viele Details über die Herkunft, prominente Namensvetter, Namenstage, Spitznamen und Kommentare von Gleichgesinnten.

» Erweiterte Suche (Endbuchstaben, Silbenlänge etc.)
   
Umfrage
beliebte Haustiernamen
Statistik
74.737
Kommentare
45.620
Spitznamen
14.338
Prominente
Lexikon
Klingt wie....
Namenstage
· Oguz
Top 2011
Weibliche
Vornamen:
Mnnliche
Vornamen:
· Julia
· Lena
· Laura
· Anna
· Lea
· Lina
· Sarah
· Nina
· Elena
· Selina
· Julian
· Elias
· Linus
· Thomas
· Alexander
· Luca
· Daniel
· Jonas
· Lukas
· Kevin
Facebook
Kategorien
 
Vornamen
Namensgebung
Ratgeber
Namen Forum
Vornamen Forum
 
Maximilian · Alexander · Leon · Paul · Luca · Sophie · Marie · Anne · Johanna · Leonie

Die Verlängerung der Elternzeit – Elternzeit verlängern

Die Verlängerung der Elternzeit – Die Elternzeit wird in der Regel auf zwei Abschnitte verteilt. Mit der Zustimmung des Arbeitgebers kann diese sogar auf mehrere Abschnitte verteilt werden.

Die Elternzeit verlängeren

Die Elternzeit verlängeren

Normalerweise wird diese zuerst für zwei Jahre beim Arbeitgeber beantragt. Möchte man die Verlängerung der Elternzeit auf drei Jahre beantragen, so ist das rechtzeitig – und zwar spätestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten zwei Jahre – dem Arbeitgeber schriftlich zu melden.

Die Verlängerung der Elternzeit oder eine generelle Inanspruchnahme der Elternzeit kann von dem Arbeitgeber nicht durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung eingeschränkt werden.

Elternzeit beider Eltern

Die Elternzeit kann auch von beiden Elternteilen beansprucht werden. Jedoch muss dem Arbeitgeber acht Wochen vorher schriftlich angezeigt werden, für welche Zeit die ersten zwei Lebensjahre genommen werden. Möchte man die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern, ist dies dem Arbeitgeber rechtzeitig zu melden. Es bedarf in diesem Falle keiner Zustimmung seitens des Arbeitgebers, er muss nur informiert werden.

Verlängerung der Elternzeit

Schwieriger wird es, eine Verlängerung der Elternzeit zu beantragen, wenn der erste Abschnitt nicht über die zwei Jahre beantragt wurde, sondern beispielsweise nur für ein Jahr. Wenn Eltern dann doch für ein oder zwei Jahre verlängern wollen, da beispielsweise eine andere Betreuung nicht zu Stande gekommen ist, bedarf es hier einer Genehmigung des Arbeitgebers. In diesem Falle kann er die Verlängerung der Elternzeit ablehnen. Sollte dann eine Ablehnung erfolgen und die Elternzeit kann nicht verlängert werden, so empfiehlt es sich doch, mit dem Arbeitgeber eine Lösung wie beispielsweise Teilzeitarbeit, zu finden, um beiden Seiten gerecht zu werden.

Möchte man das dritte Jahr der Elternzeit verlängern und diesen Abschnitt aber nicht direkt im Anschluss an die ersten zwei Jahre nehmen, sondern später, so bedarf dieses einer Genehmigung seitens des Arbeitgebers. Das dritte Jahr der Verlängerung der Elternzeit kann auf einen Zeitraum bis zum vollendeten achten Lebensjahr ausgedehnt werden.

Ähnliche Beiträge
2 Kommentare zu „Die Verlängerung der Elternzeit – Elternzeit verlängern“
  1. kris schrieb am 1. Februar, 2011

    Mein Arbeitsvertrag lief 4 Wochen vor Geburt unseres Kindes regulär aus. Ich betreue derzeit unser Kind (Geburt: 28.01.2011) und würde dies auch noch gern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres tun. Muß ich mich selbständig pflichtversichern? besten dank

  2. Mandy Streit schrieb am 23. März, 2011

    Ich habe am 28.08.2010 meine Tochter bekommen.
    Sie ist 6 Wochen zu früh gekommen,ich war seit Juni im Beschäftigungsverbot,bin ab 27.08.2010 in Mutterschutz gegangen,habe noch von vorigem Jahr 9 Tage Resturlaub.
    Ist dieser Verfallen oder kann ich diesen an meine Elternzeit anschließend gleich nehmen?
    Wieviele Tage stehen mir dann von diesem Jahr noch zu,wenn ich insgesamt 24 Tage habe?
    Lg. Mandy





 
   
Über Vorname.com
Presse
Internationale Vornamen

Weitere Informationen
Copyright © vorname.com | 2001 - 2012
on srv2.vorname.com