Sorgerecht für Kinder nach der Scheidung
Eine Scheidung ist etwas Schlimmes, häufig jedoch die einzige und vernünftigste Lösung, wenn es im Elternhaus nur noch Unstimmigkeiten gibt. Manche Paare können nach ihrer Scheidung sehr viel freundlicher und unbefangener miteinander umgehen. Wenn es um eine Scheidung geht, stehen die Kinder immer an erster Stelle. Daher ist es in der Regel so, dass beide Eltern das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung bekommen. Abweichungen gibt es jedoch, wenn einer der beiden Elternteile einen Sorgerechtsantrag stellt oder aber das Gericht zugunsten der Sicherheit und Gesundheit des Kindes eingreifen muss. In der Regel heißt es jedoch, dass beide Elternteile auch nach der Scheidung gemeinsam für die Kinder sorgen.
Gemeinsames Sorgerecht
Guter Kontakt zwischen Vater und Mutter nach der Scheidung

Sorgerecht für Kinder nach der Scheidung
Damit wissen die Kinder auch, dass sie trotz der Scheidung von beiden Eltern geliebt werden und ihre Liebe dem einen oder anderen Elternteil gegenüber auch zeigen dürfen. Das Wohl des Kindes steht auch bei der Entscheidung über das Sorgerecht also an erster Stelle. Ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet jedoch auch, dass die Eltern bei grundliegenden und wichtigen Dingen, die das Kind betreffen, gemeinsam entscheiden müssen. Die Eltern können den Kontakt miteinander also auch nach der Scheidung nicht abbrechen. Die grundlegende Frage ist bei einer Scheidung zunächst die, bei welchem Elternteil das Kind aufwachsen soll. Dabei ist derjenige bei dem das Kind nicht schläft und aufwächst, zur Zahlung des Unterhalts an den anderen Partner verpflichtet.
Unterhalt und Vollmacht
Neben dem Sorgerecht eine Vollmacht erteilen
Ist das Kind noch ein Kleinkind, hat der erziehende Partner zudem Anspruch auf Unterhalt für seine Person. Geht mit der Scheidung eine enorme räumliche Entfernung einher, ist es möglich, den erziehenden Elternteil für die wichtigen Dinge und Entscheidungen im Leben des Kindes zu bevollmächtigen. Es ist ohnehin schwierig, alle Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Sinnvoll ist es daher, die Vollmacht zu erteilen, für den Fall, dass das Kind operiert werden muss. Entscheidungen, die das alltägliche Leben des Kindes betreffen, werden ohnehin vom erziehenden Elternteil allein getroffen. Bei Fragen von „erheblicher Bedeutung“ kann das Familiengericht zudem einschreiten und einem Elternteil die Vollmacht erteilen.
Sorgerecht “zum Wohl des Kindes”
Das Regelmodell erfordert jedoch, dass die Eltern auch nach der Scheidung noch miteinander reden können. Ist dies nicht mehr der Fall, wird das Sorgerecht für das Kind automatisch auf Vater oder Mutter übertragen. Stellt ein Elternteil jedoch den Antrag das Sorgerecht für das Kind allein zu bekommen und der Partner stimmt dem zu, lässt sich die Frage nach dem Sorgerecht sehr einfach beantworten. Ist dem nicht der Fall, kommt es zum Kampf ums Kind, bei dem die Entscheidung „zum Wohl des Kindes“ zu treffen ist. In diesem Fall gibt es jedoch eine Menge Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
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