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Unterhalt der Kinder berechnen – Kindesunterhalt

Wie man den Unterhalt der Kinder, bzw. Kindesunterhalt berechnen kann – Wollen sich Eltern trennen, stellt sich zuerst einmal die Frage, wer eigentlich für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommen muss.

Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob die Kinder ehelich oder nichtehelich sind. Berechtigt sind minderjährige Kinder und auch Volljährige, die selbst nicht verheiratet sind und sich noch in einer Berufsausbildung befinden.

Berechnen mit der Düsseldorfer Tabelle

Berechnung des Kindesunterhalts

Den Kindesunterhalt berechnen

Zur Berechnung für den Kindesunterhalt nehmen die Gerichte als Grundlage in der Regel die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zur Hand. Diese ist seit dem 01.01.2008 für ganz Deutschland maßgebend und wird alle zwei Jahre neu erstellt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erstmals eine tabellarische Darstellung für den Unterhalt der Kinder aufgestellt. Da es auch bei der Berechnung des Unterhaltes keinen Unterschied mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt, wird diese als Richtlinie für ganz Deutschland genommen.

Als Grundlage, um die Alimente zu berechnen, dient das Nettoeinkommen des Unterhalt Zahlenden. Dieses wird in verschiedene Einkommenshöhen eingestuft. Danach wird die Berechnung des Kindesunterhalts in unterschiedlichen Altersstufen angegeben. Ein weiter Aspekt, der beachtet werden muss, ist der sogenannte Selbstbehalt.

Berechnung des Kindesunterhalts

Aus dieser Tabelle ergibt sich Folgendes für den Kindesunterhalt: Je höher das Einkommen und je älter das Kind ist, desto höher ist die Unterhaltszahlung. Eigentlich sieht die Handhabung der Düsseldorfer Tabelle, um den Kindesunterhalt zu berechnen, ganz einfach aus. Aber es gibt bei jedem Einzelnen immer wieder Besonderheiten, die dann auch diese Zahlungen vermindern können.

So ist ein Aspekt, der bei der Berechnung beachtet werden muss, das Kindergeld. Das Kindergeld bekommt der Partner, bei dem das Kind wohnt. Bei einem minderjährigen Kind wird beim Berechnen die Hälfte davon bei der Unterhaltsleistung abgezogen. So ist auch für die Berechnung maßgebend, für wie viele Personen Ziehgeld bezahlt werden muss.

Beispiel für die Berechnung des Unterhalts

So kann man an einem kleinen Beispiel an Hand der Düsseldorfer Tabelle ersehen, was einem als Pflichtbeitrag bei der Alleinerziehung zustehen könnte. Beispielsweise lebt ein Kind das 7 Jahre ist bei der Mutter, und sie bekommt Alimente vom Vater des Kindes. Dieser hat ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro. Wenn man dann die Tabelle zum Berechnen nimmt, würden der Mutter abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 327 Euro zustehen (Satz laut Tabelle 419€ minus die Hälfte des Kindergeldes 92€).

Da man aber bei der Berechnung auf verschiedene Aspekte achten muss – wie beispielsweise den Selbstbehalt, für wie viele Kinder Unterhalt bezahlt werden muss, Sonderausgaben, eigener Verdienst bei Volljährigen, und vieles mehr – kann man die Tabelle nicht generell in Anspruch nehmen, sondern es muss jeweils eine Einzelfallprüfung erfolgen.

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Bisher noch kein Kommentar zu „Kindergeburtstag feiern“
  1. vorname.com schrieb

    Schade. Bisher hat noch niemand ein Kommentar geschrieben. Aber sei Du doch der Erste. Nutze einfach das Formular etwas weiter unten.






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