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Rechte der Schwangeren in der Schwangerschaft

Die meisten Frauen halten ihre Schwangerschaft in den ersten drei Monaten geheim. Allerdings sollten sie bei ihrem Arbeitgeber eine Ausnahme machen und diesen so frühzeitig wie möglich informieren.

Rechte, Arbeitsrecht in der Schwangerschaft

Rechte, Arbeitsrecht in der Schwangerschaft

Bei Schwangeren greift nämlich das Mutterschutzgesetz, welches ihnen am Arbeitsplatz gewisse Rechte einräumt. Diese Rechte gelten für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von dem Arbeitsverhältnis. So gilt das Mutterschutzgesetz auch für geringfügig Beschäftigte und Frauen, die zu Hause arbeiten oder in einem Privathaushalt beschäftigt sind. Selbständige haben das Nachsehen und müssen selbst für ihre und die Sicherheit des Babys sorgen, was ja der eigentliche Zweck des Gesetzes ist.

Mutterschutzgesetz

Arzt Termine wahrnehmen

Der Mutterschutz beinhaltet unter anderem, dass Frauen während der Arbeitszeit einen Termin bei ihrem Frauenarzt wahrnehmen können.

Bestimmte körperliche Arbeiten sind unzulässig

Längeres Stehen, schweres Heben und das Arbeiten mit gefährlichen Stoffen ist für Schwangere tabu. Gegebenfalls müssen sie für die Zeit der Schwangerschaft an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Ist das nicht möglich, besteht nach Arbeitsrecht die Option eines Berufsverbots, welches vom Arzt erteilt wird. Während dieser Zeit hat die Schwangere Anspruch auf die weitere Zahlung des vollen Gehalts. Manchmal ist die Lage nicht so eindeutig, dass der Arzt ein Berufsverbot aussprechen kann. Dann besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Schwangere sich krankschreiben lässt. Allerdings steht sie dann finanziell nicht ganz so gut da, weil sie lediglich Krankengeld bezieht, was dann später auch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes hat.

Mutterschutzfrist

Beschäftigung mit Einwilligung

Sechs Wochen vor der Geburt beginnt die Mutterschutzfrist. Sie endet acht Wochen nach der Geburt, bei Zwillingen 12 Wochen nach der Geburt. In den Wochen vor der Geburt darf die Frau weiter beschäftigt werden, wenn sie selbst das wünscht, nach der Geburt dürfen Frauen nicht beschäftigt werden.

Recht auf Stillpausen

Nach der Geburt hat die Mutter ein Recht auf Stillpausen. Diese Stillpausen dürfen die Frauen in Absprache mit ihrem Arbeitgeber selbst wählen. Wenn die Frau acht Stunden arbeitet, darf sie eine ganze Stunde oder zweimal eine halbe Stunde Pause machen, um ihr Baby zu stillen. Für diese Stillpausen gibt es weder Verdienstabzug noch müssen sie nachgearbeitet werden.

Kündigungsschutz & Weiterbeschäftigung

Während der Schwangerschaft, in der Mutterschutzfrist und in der Elternzeit genießt die Frau zudem Kündigungsschutz. Außerdem muss die Frau nach der Elternzeit weiterbeschäftigt werden. Ein Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz besteht jedoch nicht, nur auf einen gleichwertigen.

Befristete Arbeitsverträge

Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt der Kündigungsschutz nicht, der Vertrag läuft ganz normal aus.

Ausbildung & Ausbildungsverträge

Ausnahme sind Ausbildungsverträge, hier besteht ein Recht auf Weiterbeschäftigung und Beendigung der Ausbildung. Wenn der Arbeitgeber sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält, sollte die Schwangere sich zuerst an den Betriebsrat wenden, der gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung sucht.

Der Betriebsrat hält meist auch Broschüren bereit, in denen die Frau sich über ihre Rechte informieren kann. Ansonsten erhält man Broschüren zu Mutterschutz und Elternzeit kostenlos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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  1. vorname.com schrieb

    Schade. Bisher hat noch niemand ein Kommentar geschrieben. Aber sei Du doch der Erste. Nutze einfach das Formular etwas weiter unten.





 
   
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