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Schwangerschaft: Probezeit & Kündigung

In der Regel sind schwangere Arbeitnehmerinnen vor der Kündigung während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Geburt geschützt.

Dies ist im Mutterschutzgesetz so geregelt. Allerdings sieht die Sachlage bei einer Kündigung in der Probezeit schon wieder ganz anders aus. Die meisten Firmen schließen heutzutage Verträge ab, bei denen an die Probezeit nicht automatisch ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag anschließen muss.

Schwanger und Probezeit

Schwanger: Kündigung in der Probezeit

Schwanger: Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen.

Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.

Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Bei Verträgen, die eine Probezeit vorsehen, aber dann formlos in einen Arbeitsvertrag umgewandelt werden, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund. Das könnte zum Beispiel eine schlechte finanzielle Lage sein und wenn ohnehin Entlassungen mehrerer Arbeitnehmer anstehen. Dann hat der Arbeitgeber mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde die Option, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne Verstoß gegen das Arbeitsrecht zu kündigen.

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6 Kommentare zu „Schwangerschaft: Probezeit & Kündigung“
  1. glsm schrieb am 29. November, 2010

    Hallo, finde es super dass es solche informationen gibt,allerdings bin ich schwanger in der 14woche, gegenüber meinem Arbeitgeber läuft ein verfahren, weill er mich gekündigt hat als ich krank war und eine Artzliche Bescheinigung hatte. Hier steht allerdings etwas von der kündigung in der Probezeit und dass ist bei mir der Fall…..?
    Bin ich jetzt umsonst zum Anwalt gegangen,? bin ich jetzt nicht geschüzt durch dass Mutterschutzgesetz?

  2. sabine schrieb am 13. Juli, 2011

    hallo habe grade ein neuen job angefangen mit 6 monate probezeit wovon 3 schon um sind, und ich habe auch nur ein jahres vertrag erstmal, können die denn vertrag auf grund der schwangerschaft auslaufen lassen?

  3. Cindy schrieb am 22. Juli, 2011

    Ich hab mich auch erkundigt eigentlich brauchst du kein anwalt wenn du in den zeitraum wo du krank geschrieben warst auch schwanger warst und es bestätigen kannst.

  4. marcus schrieb am 25. Juli, 2011

    1: ja du bist umsonst zum anwalt gelaufen denn der arbeitgeber hat das recht seine angestellten die noch in der probezeit sind jederzeit und ohne angabe eines grundes zu kündigen…das ist eine art sicherheit des arbeitgebers…ob sie nun schwanger sind spielt keine rolle

    2: arbeitgeber befristen einen vertrag damit sie angestellte ohne probleme loswerden können…klingt hart aber ist so…es hat überhaupt nichts mit einer kündigung zu tun sondern der vertrag läuft aus…der arbeitgeber ist nicht einmal dazu verpflichtet ihnen ein schreiben zukommen zu lassen der vertrag endet einfach und somit auch das Arbeitsverhältnis…das sie schwanger sind ist nicht das problem des arbeitgebers

    3: es spielt keine rolle ob sie nun schwanger oder krank war und es auch bestätigen kann…solange sie in der probezeit ist sie jederzeit kündbar ohne angabe eines grundes…dies müsste auch im vertrag stehen den sie ja selbst unterschrieben hat und auch bestimmt gelesen hat

    TIPP:

    schwanger werden mit einen beruf sollte man am besten wenn man einen unbefristeten vertrag unterschrieben hat und die probezeit abgelaufen ist. Dann kann man jeden arbeitnehmerschutz in gebrauch nehmen!

  5. glsm schrieb am 27. Juli, 2011

    Hallo,

    mittlerweille ist meine kleine Maus schon auf Der Welt, und ich beraue
    in keinsterlei hinstich dass ich beim Anwalt war, denn
    ich war unkündbar und dadurch dass es auch einige andere Probleme
    gegeben hat bekam ich auch Ende Januar einen Beschaftigungsverbot,
    Dazu kam noch dass ich kein Cent aus der Tasche zahlen musste da ich
    Prozeskoatenhilfe bekommen habe. Also an alle die so eine Erfahrung
    machen müssen, schaltet aufjedenfall einen Anwalt ein.

    Liebe Grüsse glsm

  6. clara schrieb am 27. Januar, 2012

    Hallo.
    Mein Vertrag geht nach der Probezeit automatisch in einen unbefristeten Vertrag über. Wie ist es dann da wenn ich in der Probezeit schwanger werde ??





 
   
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