Wochenbett & Hebammenbesuche
Bis zu 10 Tage nach der Geburt haben Sie Anspruch auf einen täglichen Besuch Ihrer Hebamme. Ist es notwenig (z. B. wenn Sie oder das Baby krank werden), kann bei der Krankenkasse auch beantragt werden, dass die Hebamme bis zu acht Wochen nach der Geburt zu Ihnen kommt bzw. Ihnen telefonisch mit Rat zur Seite steht.