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Berufstätige Mütter, die Teilzeitarbeit


Teilzeitarbeit – Eher Karriereknick als Karrierechance - Der Begriff einer Teilzeitarbeit ist in § 2 TzBfG, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes definiert. Danach ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Berufstätige Mütter gehören zu demjenigen Personenkreis, der besonders häufig teilzeitbeschäftigt ist, und zwar überwiegend gezwungenermaßen.

Teilzeitarbeit ist für sie die einzige Möglichkeit, um, wie es genannt wird, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Abhängig von der individuellen familiären Situation muss die Mutter von Gesetzes wegen eine Teilzeitarbeit annehmen. Wenn dann das Arbeitseinkommen nicht ausreichend hoch ist, bekommt sie als „Aufstockerin“ den Restbedarf als Transferleistung vom Jobcenter überwiesen.

Teilzeit – Vielen Arbeitgebern zu wenig

Die Teilzeitarbeit ist quasi ein natürliches Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jeder von beiden hat seine guten und nachvollziehbaren Argumente. Trotzdem ist einer von ihnen mehr oder weniger unzufrieden. Oder umgekehrt gesagt: Beide sind so gut wie nie so richtig zufrieden. Der Arbeitgeber erwartet von seinem Arbeitnehmer, dass der seine uneingeschränkte Arbeitskraft einbringt. Je besser der Job ist, umso höher sind auch deswegen die Erwartungen, weil er verantwortungsvoll ist und sehr gut bezahlt wird.

Damit verbindet der Arbeitgeber auch die Vorstellung, dass der Arbeitnehmer nicht nur zeitweise, sondern in vollem Umfange, sprich ganztags verfügbar ist – und auch noch darüber hinaus. Die Mutter in Teilzeit hingegen erledigt ihren Job. Das tut sie erstklassig und gewissenhaft, aber eben nur zeitlich begrenzt. Und wenn sie ihre Teilzeitarbeit beendet hat, „dann ist ihre Familie dran“. Sie steht dem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung, und wenn doch, dann meistens nur mit halbem Ohr. Denn als Hauptverdiener muss sie den beiden - mindestens gleichwertigen - Hauptaufgaben Beruf und Familie gleichermaßen gerecht werden.

Teilzeit – Chance für beruflichen Wiedereinstieg

Die berufstätige Mutter sollte unterscheiden in den beruflichen Wiedereinstieg als Teilzeitjob und in eine zukünftige berufliche Karriere in Teilzeit. Grundsätzlich hat sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Dabei darf sie auch nicht schlechter gestellt werden als die Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen. Diese Gleichstellung ist in § 4 TzBfG als Verbot der Diskriminierung garantiert. Der Teilzeitbeschäftigten sollte bewusst sein, dass jedes Unternehmen lebt und sich fortentwickelt.

Schritthalten kann nur derjenige, der mit dabei ist, der mitarbeitet. Ein beruflicher Wiedereinstieg kann nicht verwehrt werden; doch das Weiterkommen ist vielfach mit Problemen verbunden, die bei einer Vollbeschäftigung anders zu bewältigen oder gar nicht existent wären. Das führt vielfach zur Verstimmung beim Arbeitgeber.

Formelle Voraussetzungen für Teilzeitarbeit Sie ist dann möglich, wenn:
  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
  • in dem Unternehmen ohne Auszubildende regelmäßig mehr als fünfzehn Mitarbeiter/innen beschäftigt sind
  • der Antrag auf Teilzeitbeschäftigung spätestens drei Monate vor Teilzeitarbeitsbeginn beim Arbeitgeber vorliegt
  • Der Antrag braucht nicht begründet zu werden
  • Auch nach Ablauf der Elternzeit muss eine Teilzeitarbeit beantragt werden
  • Eine genaue Angabe der gewünschten Teilzeitarbeit, aufgeteilt auf Werktage und Tagesstunden, ist erforderlich
Jetzt ist der Arbeitgeber am Zuge. Er kann einen solchen Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Die liegen dann vor, wenn dadurch der Arbeitsablauf oder die Organisation des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt würde, oder wenn dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen könnten. Eine Ablehnung muss nachvollziehbar und gewichtig sein.

Nach geltender Rechtsprechung sind die Hürden dafür, wie es genannt wird, recht hoch.

Das ist eine Beruhigung für alle Mütter, die eine Teilzeitarbeit dringend brauchen, weil sie die beiden Aufgaben Existenzsicherung einerseits und Familie andererseits nicht nur schultern wollen, sondern müssen.

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