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Alleinerziehen - Halbes Einkommen bei doppeltem Kraftaufwand


In den meisten Fällen sind Frauen und Mütter der alleinerziehende Elternteil. Grund dafür ist die auch heutzutage noch unveränderte „Grundstruktur“, dass der Ehemann als Hauptverdiener und Ernährer vollberufstätig ist, während die Ehefrau „Haushalt & Familie schmeißt“ und ein möglicher Hinzuverdienst sich an ihren zeitlichen Ressourcen orientiert.

Dieses Gleichgewicht gerät dann aus den Fugen, wenn der Haupternährer wegfällt. Die Aufgaben Haushalt & Familie verbleiben bei der Ehefrau, und hinzu kommt die Notwendigkeit, finanziell für den Lebensunterhalt sorgen zu müssen. Dass das weder zeitlich noch organisatorisch oder kräftemäßig geht, liegt auf der Hand.

Diese Situation hat der Staat erkennt. Er bietet den Alleinerziehenden, und zwar sowohl Frauen als auch Männern, verschiedenartige Hilfen an, um diesen schwierigen Alltag so gut wie möglich zu bewältigen. Das ist kein kompletter Ersatz für den nicht mehr vorhandenen Elternteil, sondern immer nur eine Teillösung. Jetzt liegt es am Können und am Geschick des Alleinerziehenden, das Beste daraus zu machen.

Fehlendes Einkommen – Hauptproblem für Alleinerziehende

Nicht das Alleinerziehen mit Haushalt & Familie ist das eigentliche Problem, sondern die Einkommenssituation. Die mit dem Wegfall eines Elternteils verbundenen Mindereinnahmen müssen ausgeglichen werden. Das geschieht vorwiegend durch eine zumut- und vertretbare Berufstätigkeit des Alleinerziehenden. Der sollte sich weder scheuen noch schämen, sämtliche staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, die es gibt. Hier gilt der Grundsatz: Je geringer das Einkommen aus Arbeit, umso größer der Rechtsanspruch auf Hilfe.
  • Mit dem Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, dem UVG werden ausbleibende oder verringerte Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils für das unterhaltsberechtigte Kind ausgeglichen. Ansprechpartner ist das örtlich zuständige Jugendamt.
  • Ein Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 EUR kann dann beantragt werden, wenn der Alleinerziehende über ein monatliches Mindesteinkommen ab 600 EUR verfügt. Ansprechpartner ist die Familienkasse bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Dem Alleinerziehenden stehen mit dem Erziehungs- und mit dem Kinderfreibetrag mehrere steuerliche Vergünstigungen zu. Die Zugehörigkeit zur Steuerklasse II ist mit einer Steuerreduzierung verbunden. Durch die Eintragung von Freibeträgen in die Steuerkarte reduziert sich die monatliche Steuerlast, was zu einem dementsprechend höheren Nettoeinkommen führt.
  • Abhängig vom Einkommen und dem sich daraus errechnenden Bedarf kann ein Zuschlag zu den Betreuungskosten für das Kind beantragt werden.
  • Gesetzliche Regelleistungen wie Elterngeld und Betreuungsgeld verbessern die Einkommenssituation.
  • Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, dem WoGG ist ein Zuschuss zur monatlichen Wohnungsmiete. Anträge sind bei der örtlichen Gemeinde oder beim Landkreis zu stellen, wo es eine eigene Wohngeldabteilung gibt.
  • Die erschöpfte alleinerziehende Mutter sollte regelmäßig eine Mütter- oder eine Mutter-und-Kind-Kur beantragen. Träger ist das Deutsche Müttergenesungswerk. Ansprechpartner vor Ort sind gemeinnützige Wohlfahrtsverbände wie DRK, Arbeiterwohlfahrt AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband, sowie Diakonisches Hilfswerk als evangelischer und Caritas als katholischer Verband.
Alleinerziehende müssen sich im Sinne ihrer Familie, helfen, beraten und weiterreichen lassen.

Sie haben einen Anspruch auf vielfältige Hilfen. Geholfen werden kann ihnen jedoch nur dann, wenn die Helfer wissen, wem sie helfen sollen.

 

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