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Sorgerecht für Kinder nach der Scheidung


Solange Eltern und Kinder eine Familie sind, haben die Eltern für ihre Kinder auch das gemeinsame Sorgerecht und treffen Entscheidungen gemeinsam. Wie sie es nach der Scheidung handhaben, hängt von ihrem Verhältnis zueinander sowie dem zwischen Eltern und Kindern und der neuen Situation ab. In manchen Fällen kann es durchaus Sinn machen, nur einem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen - denn das kann vieles einfacher machen, bedeutet aber nicht, dass der andere Elternteil seine Kinder nun gar nicht mehr sieht.

Wann wird das Sorgerecht thematisiert?

Der Regelfall ist es, dass nach einer Scheidung beide Eltern das Sorgerecht für gemeinsame Kinder behalten. Es geht hierbei um ihr Wohl - und dabei steht der Gedanke im Vordergrund, dass sich immer noch beide Elternteile an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen wollen.

Das schließt auch Entscheidungen ein, die der Sorgeberechtigte zu treffen hat, oder in diesem Fall eben beide Elternteile gemeinsam. Nur, wenn ein Elternteil einen Sorgerechtsantrag stellt, wird das Gericht prüfen, ob ein einseitiges Sorgerecht sinnvoll erscheint.

Wann gemeinsames Sorgerecht?

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern wichtige Entscheidungen über die Kinder gemeinsam treffen müssen. Einer allein kann etwa nicht entscheiden, dass ein Schulwechsel stattfindet oder ins Ausland ausgewandert wird, wenn der andere dem nicht zustimmt. Für die Kinder heißt das, dass sie dadurch wahrscheinlich engen Kontakt zu beiden Elternteilen beibehalten.

Für die Eltern bedeutet gemeinsames Sorgerecht, dass sie den Kontakt zueinander nach der Scheidung nicht abbrechen können, da sie wegen der Kinder immer wieder aufeinander zukommen müssen werden. Ein Verhältnis der Eltern, bei dem sie zumindest noch miteinander reden und zu einer Lösung kommen können, muss für das gemeinsame Sorgerecht also gegeben sein.

Sorgerecht mit Vollmacht: geeignet für kleine Kinder

Bei Kleinkindern kann es passieren, dass sie sofort ärztliche Hilfe benötigen. Ist der andere Sorgeberechtigte gerade nicht in der Nähe, kann das eine sehr schwierige Situation ergeben. Deswegen wäre es ratsam, demjenigen Elternteil, bei dem ein kleines Kind lebt, gleichzeitig eine Vollmacht zu erteilen.

Diese kann zeitlich und inhaltlich begrenzt sein, sichert aber ab für den Fall, dass das Einverständnis zu einer Not-OP gegeben werden muss. Diese dürfte mit nur einer Zustimmung bei zwei Sorgeberechtigten sonst gar nicht durchgeführt werden und brächte ein kleines Kind in ernste Gefahr.

Wann einseitiges Sorgerecht?

Das Sorgerecht für nur einen Elternteil macht Sinn, wenn beide gar nicht mehr vernünftig miteinander reden können. Das ist leider sehr häufig der Fall und erschwert allen Beteiligten die Situation nur unnötig. Hinzu kommt, dass der Elternteil, der das Sorgerecht abgeben soll, sich ungerecht behandelt fühlt.

Er zahlt schließlich Unterhalt für das Kind, will es noch sehen - und soll jetzt seiner Rechte beraubt werden? Tatsächlich aber bedeutet das nur, dass der Elternteil, bei dem die Kinder leben, Entscheidungen allein treffen kann, ohne Kontakt zum Ex-Partner aufnehmen zu müssen.

Das wiederum stellt eine Erleichterung dar. Das Umgangsrecht mit den Kindern bleibt hiervon unberührt, der Kindesunterhalt kommt weiter bei den Kindern an und das Verhältnis muss hiervon nicht belastet werden.

Unter diesen Voraussetzungen können viele Geschiedene die Abgabe des Sorgerechts bereits etwas anders sehen und sind vielleicht eher bereit dazu, die Situation für alle zu vereinfachen, wenn sich das Verhältnis zum Ex-Partner gar nicht mehr kitten lässt.

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