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Kindergeld: Anspruchsberechtigung, Dauer, Höhe und Antragsstellung


Der deutsche Staat unterstützt Eltern mit dem Kindergeld, das seit dem 01. Januar 2016 pro Kind und Monat mindestens 190 Euro beträgt. Den Antrag stellen Eltern bei der Familienkasse der Arbeitsagentur, sie können bis zu vier volle Kalenderjahre rückwirkend Kindergeld erhalten. Es empfiehlt sich aber, sofort nach der Geburt einen Antrag auszufüllen. Dann verbuchen Eltern das oftmals dringend benötigte Geld sofort.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Zu den Anspruchsberechtigten gehören die leiblichen Eltern. Bei getrennt lebenden Eltern zahlt die Familienkasse das Geld an den Elternteil aus, bei dem der Nachwuchs wohnt. Leben die Eltern zusammen, können sie selbst entscheiden, wer die finanzielle Unterstützung bekommen soll. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Kindergeld beantragen. Das Gleiche gilt für Groß- und Stiefeltern, sofern das Kind bei ihnen wohnt. Der Kindergeldanspruch steht zudem freizügigkeitsberechtigten Ausländern mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu, das betrifft vor allem Bürger der EU. Im Ausland lebende Deutsche verbuchen diese staatliche Hilfe unter Umständen ebenfalls: Sie müssen in der deutschen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sein und die Kinder müssen in der EU wohnen. Darüber hinaus existieren für bestimmte Gruppen wie Missionare liberale Regelungen bei der Kindergeldberechtigung. Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, können das Geld für sich selbst beantragen.

Dauer des Bezugs

Grundsätzlich überweist die Familienkasse das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Bei Kindern in einer beruflichen, schulischen oder universitären Ausbildung kann sich der Bezugszeitraum bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrw verlängern. Diese Regelung umfasst auch Kinder, die bei einer Arbeitsagentur als ausbildungssuchend gemeldet sind. Bei arbeitssuchenden Kindern gilt dagegen ein Anspruch bis zum Ende des 21. Lebensjahrs. Nach dem Abschluss einer Berufsausbildung und eines Erststudiums zahlt der Staat bis zur Altersgrenze weiter, sofern Kinder nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Die Höhe des Kindergeldes

Für das erste und das zweite Kind gewährt die Familienkasse seit Januar 2016 jeweils 190 Euro im Monat. Für das dritte Kind verzeichnen Eltern 196 Euro, für jedes weitere Kind 221 Euro. Hierbei spielt keine Rolle, ob sie für die älteren Kinder noch Kindergeld empfangen. Beispiel: Zwei Kinder sind bereits 30 Jahre alt, es folgt ein weiteres Kind. Für dieses weitere Kind erhalten Antragssteller 196 Euro. Die anderen Kinder fungieren in diesem Fall als sogenannte Zählkinder, die Eltern im entsprechenden Feld auf dem Antragsformular angeben sollten.

Der konkrete Antrag

Den Antrag auf Kindergeld nimmt die örtlich zuständige Familienkasse der Agentur für Arbeit entgegen. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes richten ihn an die Vergütungsstelle ihres Arbeitgebers. Der Antrag lässt sich in wenigen Minuten ausfüllen: Eltern müssen vor allem ihre persönlichen Daten inklusive der Bandverbindung und Daten ihrer Kinder eintragen. Bei der Antragsstellung beziehungsweise innerhalb des Bezugszeitraums müssen sie zudem unterschiedliche Nachweise einreichen, zum Beispiel die Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle.

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