Zum Hauptinhalt springen

Kindesunterhalt - Selbstbehalt und Einkommen


Die Unterhaltspflicht von Erziehungsberechtigten gegenüber ihren ehelichen und nichtehelichen Kindern ist in §§ 1601 ff. BGB gesetzlich geregelt. Die Verpflichtung zur Leistung von Kindesunterhalt gilt für beide Elternteile. Sowohl für Minderjährige auch für Volljährige, sofern sie sich nicht selbst versorgen können, besteht Unterhaltspflicht.

Nach dem 18. Lebensjahr müssen Erziehungsberechtigte für den Unterhalt der Kinder aufkommen, wenn Tochter oder Sohn noch keinen Ausbildungsabschluss haben. Die gleichen Bestimmungen gelten bei einer Hochschulausbildung bis zum Ende der für den jeweiligen Studiengang festgelegten Regelstudienzeit.

Unterhaltspflicht bei minderjährigen Kindern



Ist ein Kind minderjährig und unterhaltsberechtigt, besteht für Eltern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Dieses Unterhaltsprinzip beruht auf der elterlichen Sorge und der Elternverantwortung. So müssen Erziehungsberechtigte durch die Bereitstellung wirtschaftlicher Mittel grundsätzlich den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherstellen. Im BGB ist weiterhin geregelt, dass der betreuende Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch seine Erziehungsleistung hinreichend nachkommt und keinen Barunterhalt zahlen muss. Der Elternteil, der den Nachwuchs nicht betreut, ist dagegen zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

Unterhalt der Kinder bei Volljährigkeit

Generell ist davon auszugehen, dass ein volljähriges Kind eigenverantwortlich für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Hat das Kind bei Volljährigkeit allerdings noch keine wirtschaftliche Selbständigkeit durch Schul- oder Berufsausbildung erlangt, sind weiter die Eltern unterhaltspflichtig. Der Volljährigenunterhalt erfordert jedoch strengere Voraussetzungen als der Minderjährigenunterhalt. Als privilegierte Volljährige mit Sonderrechten gelten:
  • Unverheiratete Volljährige
  • Volljährige, die noch im Haushalt eines Elternteils leben
  • Kinder, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Schule besuchen
In diesen Fällen sind volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr unverheirateten Minderjährigen gleichgestellt. Ist ein volljähriger Unterhaltsberechtigter juristisch nicht als privilegierter Volljähriger kategorisiert, hat er die Verpflichtung, seinen Lebensunterhalt durch selbst verdientes Geld zu bestreiten. Grundsätzlich müssen Erziehungsberechtigte nach der Schulausbildung ein Studium finanzieren. Der Studierende hat jedoch die Pflicht, die Eltern über den Fortgang seiner Ausbildung zu informieren, indem er eine Immatrikulationsbestätigung, die erforderlichen Leistungsnachweise und eine Bescheinigung über die Regelstudiendauer vorlegt.

Selbstbehalt – Düsseldorfer Tabelle als Maßstab

Im Fall einer Scheidung orientieren sich Familienrichter bei der Festlegung des Kindesunterhalts an der Düsseldorfer Tabelle. Ab 01. Januar 2015 beträgt der Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.080 Euro pro Monat. Müssen an mehrere Unterhaltsberechtigte Zahlungen geleistet werden, kann der Betrag für jedes Kind sinken.

Für Nicht-Erwerbstätige beträgt das zu belassene Einkommen 880 Euro. Ist diese Grenze überschritten, hat der Unterhaltspflichtige das Recht, den Kindesunterhalt zu kürzen. Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt und bei Verletzung des Existenzminimums müssen die öffentlichen Sozialkassen die Lücke ausgleichen. In Einzelfällen ist es möglich, dass der Selbstbehalt steigt, etwa wenn der Unterhaltspflichtige den Nachweis erbringt, dass er keine Wohnung findet, die dem vorgesehenen Mietbetrag für Empfänger von Sozialleistungen entspricht.

Ist der zur Zahlung verpflichtete Elternteil nicht in der Lage, den Kindesunterhalt aufzubringen, besteht eine Ersatzhaftung für Großeltern. Den Unterhalt müssen haftende Verwandte allerdings nur gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige nicht nur seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, sondern außerdem gewichtige Gründe vorbringt, warum eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist.

 

Mehr zum Thema

Top Mädchennamen 2024

1
Lina
2
Emilia
3
Emma
4
Ella
5
Ida
6
Lia
7
Lea
8
Amalia
9
Laura
10
Leonie

Top Jungennamen 2024

1
Levi
2
Liam
3
Emil
4
Anton
5
Paul
6
Leano
7
Theo
8
Elias
9
Jakob
10
Samuel