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Krankenversicherung für Kinder - Privat oder Gesetzlich?


Krankenversicherung – Wie die Eltern so die Kinder. Seit Beginn des Jahres 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Seitdem muss sich jeder Bürger und jeder Einwohner krankenversichern. Die gesetzlichen Krankenkassen können ihrerseits keinen Antrag auf Mitgliedschaft ablehnen.

Für sie gilt ein Annahmezwang, der sogenannte Kontrahierungszwang. Auch Kinder sind pflichtversichert, und zwar ab der Geburt. Ihre Krankenkassenzugehörigkeit richtet sich nach der ihrer Eltern. Schwierig wird es dann, wenn ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV versichert ist, und der andere in der privaten Krankenversicherung, der PKV.

Kostenlose Mitversicherung in Familienversicherung der GKV

Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung sind entweder freiwillig oder pflichtversichert. Wenn beide Elternteile oder der verdienende Elternteil in der GKV versichert sind, dann ist das Kind automatisch und ohne Mehrkosten mitversichert.

Sobald das Kind eigenes Einkommen hat, beispielsweise eine Ausbildungsvergütung, scheidet es aus der Familienversicherung aus. Der Lehrherr zahlt dem Lehrling eine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung.

Der Azubi ist jetzt selbst krankenversichert, und zwar als Pflichtmitglied in einer GKV nach seiner Wahl. Der Monatsbeitrag wird vom Lehrherrn im Rahmen der Steuern und Abgaben an die Krankenkasse bezahlt, und der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttoentgelt des Lehrlings abgezogen, also einbehalten.

Kind als Mitversicherter in der privaten Krankenversicherung

Die PKV ist eine personen- und tarifbezogene Krankenversicherung. Der Hauptverdiener ist Versicherungsnehmer, die Familienangehörigen sind Mitversicherte, und somit auch das Kind. Ein Neugeborenes wird in der PKV als Mitversicherter angemeldet und für die drei Tarife ambulante, stationäre sowie Zahnbehandlung versichert. Dieser Umfang entspricht vom Grundsatz her dem vergleichbaren Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bis auf Weiteres bleibt das Baby, das zum Kind und zum Jugendlichen heranwächst, privatversichert. Abhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation bestehen bei eigenem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, in die GKV zu wechseln.

Das geht bis hin zu einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der dauerhaften Einkommenshöhe unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung.

Zwitterfall GKV oder PKV wird von GKV entschieden

Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert ist, dann stehen für das Neugeborene beide Möglichkeiten zur Auswahl. Für eine angestrebte, kostenlose Mitgliedschaft in der GKV wird dort anhand der gesamtfamiliären Einkommenssituation entschieden, ob das möglich ist, oder ob das Baby privat und dort somit kostenpflichtig mitversichert werden muss. Die Entscheidung der GKV ist rechtsmittelfähig.

Aufgrund einer Versicherungspflicht in der Krankenversicherung müssen die Eltern auf jeden Fall ihr Kind in jedem Alter versichern; sei es in der gesetzlichen oder bei einer der privaten Krankenversicherungen.

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