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Private Versicherungen für Kinder


Krankheit, Unfall und Leben versichern - heutzutage wird in die gesetzlich vorgeschriebenen sowie in die freiwilligen Versicherungen unterschieden. Einige von ihnen sollten beziehungsweise müssen auch schon für das Neugeborene abgeschlossen werden. Ein Überblick zeigt, was notwendig, sinnvoll und ratsam ist.

Krankenversicherung gesetzlich und privat

Family with consultant - finance and insuranceSofern die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert sind, ist das Neugeborene im Rahmen der Familienversicherung automatisch und ohne Mehrkosten mitversichert. Anders ist die Situation in der privaten Krankenversicherung.

Sie ist personenbezogen; für den Versicherungsnehmer sowie für jeden einzelnen Familienangehörigen als Mitversicherte gelten jeweils eigene Tarife.

In diesem Falle ist das Baby ein neuer, zusätzlicher Mitversicherter, der mit den Tarifen für die ambulante, die stationäre sowie für die Zahnbehandlung „vollversichert“ werden muss. Damit verbunden ist gleichzeitig auch die Pflegeversicherung.

Beide Beiträge werden zusammen an die private Krankenversicherung bezahlt. Für die in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Familie empfiehlt es sich, möglichst bald für das Baby eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Mit einer Zahnkorrektur im späteren Kindesalter muss gerechnet werden. Bis dahin ist die vertragliche Wartezeit erfüllt, und eine buchstäblich erstklassige Zahnbehandlung ist bestmöglich versichert.

Über die Eltern privat haftpflichtversichert

Der Familiennachwuchs muss der privaten Haftpflichtversicherung gemeldet, wie es heißt angezeigt werden. Das Kind ist, in der Regel ohne Mehrbeitrag, bei seinen Eltern solange mitversichert, bis es in späteren Jahren aus dem Elternhaus auszieht und einen eigenen Wohnsitz anmeldet.

Unfallversicherung ohne jede Einschränkung

Ein Unfall kann jedem zustoßen, und auch das Baby kann ohne sein Hinzutun in einen Unfall verwickelt werden. Die private Unfallversicherung schafft finanziellen Spielraum, wenn es um eine verbesserte medizinische Versorgung wie kosmetische Operationen als Unfallfolge geht, oder aber bei einem Unfall mit Langzeitfolgen um eine dauerhafte bis hin zu lebenslange Rentenzahlung. Je früher die private Unfallversicherung abgeschlossen wird, umso niedriger sind jetzt und auch zukünftig die Monatsbeiträge.

Lebensversicherung als Geschenk der Taufpaten

Die Taufpaten des Neugeborenen übernehmen eine sowohl ideelle als auch materielle Verantwortung für den Täufling. Das Patengeschenk sollte sowohl nachhaltig als auch werthaltig sein. Dazu bietet sich der Abschluss einer Kapitallebens- oder einer Ausbildungsversicherung an.

Für die kommenden fünfzehn bis zwanzig Jahre zahlt der Taufpate den Versicherungsbeitrag. Das Neugeborene als Begünstigter bekommt im Alter seiner Berufsausbildung oder des Studiums die Versicherungssumme zuzüglich Zinsen und Überschüssen ausbezahlt; ein idealer Start ins Leben, das in dieser Aufbauphase besonders teuer ist.

In diesen frühen Jahren sind die Beiträge für alle Versicherungen wegen des niedrigen Eintrittsalters sowie des guten Gesundheitszustandes besonders gering. Das bleibt auch in späteren Jahren so, wenn der Versicherte die Beiträge selbst bezahlt.

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