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Zahnzusatzversicherung für Kinder


Schon bei der Geburt an die Zahnspange denken



Für das Neugeborene besteht vom ersten Tag an eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht.

Sie richtet sich weitgehend nach der Krankenversicherung der Eltern. Sofern die Mitglied einer der gesetzlichen Krankenkassen sind, ist der Familienzuwachs kraft Gesetzes im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert.

Sind die Eltern privatversichert, dann muss das Kleinkind ebenfalls, also neu mitversichert werden. Angehörige der gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, mit privaten Zusatzversicherungen ihren oftmals nicht zufriedenstellenden Krankenversicherungsschutz zu verbessern.

Einer dieser Tarife ist die private Zahnzusatzversicherung. Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz sowohl qualitativ als auch finanziell. Der gesetzlich Krankenversicherte ist mit dieser privaten Zahnzusatzversicherung einem Privatversicherten gleichgestellt, und beim Zahnarzt ist er ein Privatpatient.

Mit Zahnkorrekturen muss gerechnet werden

Die Erzieher müssen bei ihrem jetzt noch zahnlosen Kleinkind in dessen Schulalter mit der einen oder anderen Zahnkorrektur rechnen. Die

und soll aus medizinischer Sicht bestmöglich durchgeführt werden.

Dazu ist eine deutliche Verbesserung der gesetzlichen Krankenkassenleistungen notwendig. Die bietet eine private Zahnzusatzversicherung. Sie sollte aus mehreren Gründen frühestmöglich abgeschlossen werden. Zum einen verringert das zeitlebens den Versicherungsbeitrag; zum anderen sind die vertraglichen Wartezeiten dann vorüber, wenn erfahrungsgemäß mit einer oder auch mehreren aufwändigen Zahnkorrekturen gerechnet werden muss.

Die Wartezeiten betragen je nach Versicherer und Tarif bis zu drei Jahre. Für das Kleinkind kostet der Monatsbeitrag einen mittleren einstelligen Eurobetrag. Der steigt zwar im Laufe der Jahre, bleibt aber dennoch gering.

Zahnkorrektur, Zahnersatz, Kiefernorthopädie und mehr

Die Tarife der verschiedenen Zusatzkrankenversicherungen haben eigene, unterschiedliche Schwerpunkte. Die Eltern haben die Möglichkeit, den einmal abgeschlossenen Zahntarif inhaltlich zu ändern oder zu ergänzen.

Während der Fokus in jungen Jahren auf der Zahnkorrektur liegt, kann sich das im späteren Leben zur Notwendigkeit von Zahnersatz oder Kiefernorthopädie hin ändern. Der Versicherungsschutz für die Zähne des Kindes wird buchstäblich gekauft.

Je umfangreicher die Zahnzusatzversicherung ist, umso höher ist der Monatsbeitrag, der trotzdem noch recht niedrig bleibt. Ein Unfall kann sehr schnell Zahnersatz oder auch die kiefernorthopädische Behandlung notwendig werden lassen.

Die Erzieher sind dann auf der sicheren Seite, wenn sie von Beginn an eine umfassende private Zahnzusatzversicherung abschließen. Kinder spielen, toben, fallen und schlagen sich im wahrsten Sinne des Wortes einige Zähne aus. Trotzdem soll ihr Gebiss nicht zeitlebens darunter leiden.

Für die Eltern sollte es gar keine Frage sein, für ihr Kind schon in ganz jungen Jahren eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Sie macht sich auf jeden Fall bezahlt und schont durch niedrige Beiträge sowie durch einen überschaubaren Eigenanteil je Zahnbehandlung oder Zahnersatz dauerhaft das Familienbudget.

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