Den Antrag für das Kindergeld berechnen
Endlich ist es da - das neue Elterngeld! Menschen, die sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit genehmigen möchten, verzichten oftmals auf ihre eigentlichen Erwerbsmöglichkeiten. Mittlerweile ersetzt das Eltern- das Erziehungsgeld. Dies wurde bereits im Herbst 2006 vom Bundestag beschlossen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass junge und finanzschwache Familien abgesichert werden.
Der finanzielle Bezug kann von allen Erziehungsberechtigten, deren Kinder ab 2007 geboren wurden, beantragt werden. Beim vorherigen Erziehungsgeld spielte das Einkommen der Eltern eine wichtige Rolle - beim Kindergeld entfällt die finanzielle Obergrenze. Daher werden exakt 67 Prozent des eigentlichen Lohnes ausgezahlt. Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, werden mit einer bestimmten Regelung bedacht. Sie erhalten eine Pauschale von mindestens 300 Euro. Beide Elternteile können den Anspruch darauf erheben - für die Dauer eines Jahres.
Das neue Elterngeld wird steuerfrei ausgehändigt. Dennoch ist zu beachten, dass es in der jährlichen Steuererklärung aufgefasst werden muss. Da es als Einkommen gewertet wird, kann es in Einzelfällen dazu führen, dass trotzdem ein Abgabeteil beglichen werden muss.
Grundsätzlich ist zu beachten: Jede Familie kann einmalig einen Antrag auf das Kindergeld stellen. Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst zeitnah - nach der Geburt - zu tätigen. Schließlich werden andernfalls nur für die letzten drei Monate etwaige Rückzahlungen bewilligt.
Das neue Elterngeld

Das neue Elterngeld wird steuerfrei ausgehändigt. Dennoch ist zu beachten, dass es in der jährlichen Steuererklärung aufgefasst werden muss. Da es als Einkommen gewertet wird, kann es in Einzelfällen dazu führen, dass trotzdem ein Abgabeteil beglichen werden muss.
Kindergeld trotz Erwerbstätigkeit
Eine zeitweilige Erwerbstätigkeit ist möglich, obwohl Kindergeld bezogen wird. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Intensität der Arbeit maximal 30 Wochenstunden beansprucht. Das Kindergeld kann hierdurch limitiert werden, da das zusätzliche Einkommen dem sozialen Betrag angerechnet wird.Grundsätzlich ist zu beachten: Jede Familie kann einmalig einen Antrag auf das Kindergeld stellen. Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst zeitnah - nach der Geburt - zu tätigen. Schließlich werden andernfalls nur für die letzten drei Monate etwaige Rückzahlungen bewilligt.