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Kinderzuschlag ist für Jedermann


Ein Kind ist für jedes Elternpaar was ganz besonderes, doch finanziell kann das Heranwachsen ihres Sprösslings auch eine große Herausforderung sein. Vor allem in den ersten Lebensjahren, wenn viele neue Anschaffungen getätigt werden müssen. Daher ist es schön zu wissen, das Eltern neben dem Elterngeld und dem Kindergeld auch noch Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben.

Wann hat man Anspruch auf Kinderzuschlag?

Als Erstes ist gesagt, das jedes Elternpaar Anspruch auf einen Kinderzuschlag hat. Dieser kann pro Haushalt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt werden. Eine Leistung, die also auch über Volljährigkeit des Kindes hinaus geht. Natürlich müssen gewisse Voraussetzungen geschafft werden, um einen Anspruch auf den Kinderzuschlag für sich geltend zu machen. Dabei spielt das Vermögen des gesamten Haushaltes eine wichtige Rolle.

Bei einer Beantragung müssen Eltern ihr Einkommen vorlegen, sowie Spareinlagen, Bausparguthaben und Bargeld. Auch Grund- und Hausbesitz zählen dazu. Das Einkommen des Kindes wird mit hinzugerechnet, wenn es sich in einer Ausbildung befindet oder einen Beruf ausübt. Der Anspruch auf Kinderzuschlag wird bis zu 140 € ausgezahlt. Nach einer erfolgreichen Beantragung von Kinderzuschlag steht den Eltern höchstens 36 Monate das Geld zu Verfügung.

Wo kann ich Kinderzuschlag Beantragen?

Eltern, die Kinderzuschlag für ihren Haushalt beantragen möchten, reichen den bei ihrer zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein. Das benötigte Antragsformular kann der Beantragte direkt vor Ort bekommen, aber auch die zuständige Gemeinde hat meistens welche zur Verfügung stehen.

Mutter und KindFür Eltern, die die vier Wände nicht verlassen möchten, geht gibt es den Antrag auch schon im Internet zum Selbstausdrucken. Ist der Antrag mit den dafür benötigten weiteren Unterlagen eingereicht, sollte der Antragsteller Geduld haben, weil eine Entscheidung für einen Zuspruch für den Kinderzuschlag mehrere Wochen dauern kann.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Kinderzuschlag habe?

Da wie so oft das beantragen von Zuschlägen oft mit viel Aufwand für Eltern verbunden ist, bietet das Internet schon viele Möglichkeiten an, vorab zu prüfen, ob für sich selbst ein Anspruch besteht. Verschiedene Portale bieten den Eltern oft anschaulich an, was alles zu beachten ist, um einen Kinderzuschlag geltend zu machen.Oft steht ein Onlinerechner zur Verfügung, in dem Eltern ihre Daten eingeben können, um zu prüfen ob und wenn wie viel Geld ihnen zur Verfügung steht.

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