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Ein Einblick in das Elterngeld


Das Elterngeld beschäftigt schon frühzeitig werdende Eltern oder junge Familien. Es ersetzt seit Januar 2006 das Erziehungsgeld. Seit 01.07.2015 gibt es einige Änderungen.

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Die Leistung braucht nicht sofort nach der Geburt beantragt werden, was vielen frisch gebackenen Eltern etwas Stress nimmt. Wobei zu beachten ist, dass nur drei Monate ab Antragsdatum rückwirkend das Elterngeld gezahlt werden kann.

Wem steht Elterngeld zu?

Elterngeld kann jeder beantragen, egal ob er Beamter ist, selbständig oder ein kleines Einkommen hat. Beantragen können es die leiblichen Eltern des Kindes, Adoptiveltern aber auch in einigen Ausnahmefällen, nahe Verwandte des Kindes.

Allerdings haben nur die Elternteile Anspruch auf Elterngeld, die ihr Kind nach der Geburt selbst versorgen, 30 Stunden oder weniger in der Woche einer Arbeit nachgehen und mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Außerdem müssen die Eltern ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und das jährliche Einkommen darf die Maximalgrenze von 500.000 EUR im Jahr nicht übersteigen. Als alleinerziehender Elternteil sollte das jährliche Einkommen bei höchstens 250.000 EUR liegen.

Hinweise für das „neue“ Elterngeld

Eltern haben die Möglichkeit bis zu 14 Monate das Elterngeld zu beantragen. Das Paar hat die Möglichkeit sich die Elternzeit aufzuteilen, das heißt, dass die Lebensmonate, die für den Bezug die Basis für die Berechnung des Elterngeldes ist, wird jeweils dem einen oder anderen Elternteil zugeordnet.

Als weitere Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen der Eltern. Das Nettoeinkommen des Elternteils, der das Kind versorgt, wird als Basis zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes genommen. Die Mutter oder der Vater muss Anhand von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen nachweisen, welches Einkommen sie in den letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bekommen haben. Am Ende ersetzt das Elterngeld das wegfallende Einkommen.

Es gibt eine Staffelung, wie viel Prozent des wegfallenden Einkommens ausgezahlt wird. Es werden aber mindestens 300 EUR und maximal 1800 EUR ausgezahlt. Bei einer Mehrlingsgeburt haben die Eltern einen Anspruch auf 300 EUR für jedes weitere Kind (Mehrling).

Wichtige Änderungen ab Juli 2015

Eine wichtige Änderung für das Elterngeld, ist die Möglichkeit, die Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Diese zusammengesetzte Leistung nennt sich ElterngeldPlus. Eltern haben dann die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen und können so dem anderen Elternteil bei der Erziehungsarbeit unterstützen.Für einen Elterngeldmonat kann man zwei ElterngeldPlus Monate beantragen und erhält dafür maximal die Hälfte eines Basiselterngeldmonats.

Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten Partnerschaftsmonate, in denen die Eltern vier Monate mehr ElterngeldPlus beziehen dürfen. Das bedeutet, dass beide Elternteile neben der Kinderbetreuung 25 bis 30 Stunden in der Woche mindestens 4 Monate in der Elternzeit parallel arbeiten gehen.

Es gibt Elterngeldrechner im Internet, aber aufgrund der Möglichkeit für die Eltern sich die Elternzeit individuell gestalten zu können, ist es ratsam sich einen Termin bei der zuständigen Elterngeldstelle zu machen und sich ausführlich beraten zu lassen.

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