Kinderbetreuung – Belege sammeln und Anlage Kind ausfüllen - Betreuungskosten für das unterhaltsberechtigte Kind, auch Kinderbetreuungskosten genannt, sind Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Geltendmachung heißt, dass die Ausgaben von dem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Das reduziert sich dementsprechend, und dadurch verringert sich auch die tatsächlich zu zahlende Steuer gegenüber derjenigen Steuerlast, die ohne diese Kinderbetreuungskosten zu zahlen wäre.
Um Kinderbetreuungskosten von der Einkommensteuer absetzen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu denen gehören
Sämtliche Ausgaben müssen zahlen- und belegmäßig nachgewiesen werden. Im Einzelfall kann das Finanzamt auch die Vorlage von Kontoauszügen oder Barzahlungsquittungen verlangen. Wenn eine Kinderbetreuung im Verwandtenkreis gegen Entgelt stattfindet, dann muss dazu ein „Vertrag über den Leistungsaustausch“ abgeschlossen werden.
Das reduziert sich dementsprechend, und dadurch verringert sich auch die tatsächlich zu zahlende Steuer gegenüber derjenigen Steuerlast, die ohne diese Kinderbetreuungskosten zu zahlen wäre.
Um Kinderbetreuungskosten von der Einkommensteuer absetzen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu denen gehören
- ein Kind ohne körperliches Handicap bis höchstens zum 14. Lebensjahr
- das Zusammenleben des Kindes im Haushalt mit dem betreffenden Elternteil
- der Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag
Sämtliche Ausgaben müssen zahlen- und belegmäßig nachgewiesen werden. Im Einzelfall kann das Finanzamt auch die Vorlage von Kontoauszügen oder Barzahlungsquittungen verlangen. Wenn eine Kinderbetreuung im Verwandtenkreis gegen Entgelt stattfindet, dann muss dazu ein „Vertrag über den Leistungsaustausch“ abgeschlossen werden.