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Vätermonate erhöhen


Familienplanung - und Organisation - Das Elterngeld, bzw. das Einkommen für die Vätermonate lässt sich im Vorfeld berechnen. Bereits vor der Geburt sollte man sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an die Elterngeldstelle wenden, damit im Nachhinein kein „Finanzloch“ entsteht. Organisation bedeutet in Bezug auf Elterngeld, dass die Eltern sich im Vorfeld bewusst werden sollen, wer die Betreuung des Kindes in den ersten Monaten übernimmt. Steht dies fest, führt der nächste Schritt zur Elterngeldstelle. Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt und obwohl der Gesetzgeber eine Zahlung vorgesehen hat, wird es in den einzelnen Bundesländern verschieden gehandhabt. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) - vom 05.12.2006.

Gesetzestext (§ 7 I BEEG)
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
  • Um Elterngeld zu beziehen, muss man in der Regel folgende Kriterien erfüllen:
  • Wohnsitz - oder ständiger Aufenthalt in Deutschland
  • keine, bzw. keine volle Erwerbstätigkeit
  • Voraussetzung ist, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt
  • Betreuung und Erziehung muss vom Antragsteller gewährleistet werden
Wie bei allen Anträgen gibt es für die Erfüllungen auch immer wieder Ausnahmen, diese sind bei den Elterngeldstellen in jeweiligen Bundesland zu erfahren. Die Suchmaschinen im Internet schlagen Ergebnisse vor, bei den Suchbegriffen „Elternzeit“ oder „Elterngeld“, bzw. „Elterngeldstelle“. Somit können junge Familien die ersten Informationen erhalten und sich über die Gesetzeslage informieren. Neuerungen bei Geburten nach 2013 sind ebenfalls leicht verständlich erklärt.

Folgende Dokumente müssen ebenfalls vorgelegt werden:
  • die Geburtsbescheinigung des Kindes / der Kinder
  • Nachweis zum Einkommen (evtl. Teilzeitjob) - Arbeitszeitbestätigung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers in Bezug auf den Arbeitgeberzuschuss zum Muttergeld
  • Bescheinigung der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
Die Zahlungen laufen ab dem Tag der Antragstellung. Auch der Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse wird mit der Geburt eines Kindes berücksichtigt und macht sich bei der Höhe der finanziellen Unterstützung bemerkbar.

Vätermonate – zwei Monate lang der Arbeit den Rücken kehren

Wenn Väter bereit sind, zwei Monate lang die Betreuung und Erziehung in vollem Umfang des Kindes zu übernehmen, zahlt der Staat ein Elterngeld, für die sogenannten Vätermonate.

Wie denken die Arbeitgeber der Väter darüber? Eine Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, allerdings nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Klärung mit dem Arbeitgeber

(manche Arbeitgeber bieten die Möglichkeit an, eine Tätigkeit im „Home-Office“ auszuführen) Dies schafft zwar eine Verbindung zum Arbeitsfeld, und der Arbeitnehmer bleibt auf dem neuesten Stand, jedoch beeinträchtigt es die Betreuungszeit des Kindes, wenn der Vater weiterhin dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. (in manchen Firmen sollen die Väter trotz der Elternzeit für Meetings zur Verfügung stehen, dies steht nicht für eine Schonzeit im Sinne der Familie).

Vätermonate - gibt es eine Erhöhung?

Väter, die zwei Monate lang zuhause bleiben, sollen 65% des Einkommens erhalten, laut „Familienpolitik“. Gespannt sind viele auf die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), weil sie die Vätermonate erhöhen will. (Wie wird die neue Gesetzeslage aussehen)?

„Elterngeld-Plus-Monate“

Bisher wurden 14 Monate aufgeteilt, (2 Monate für den Vater) - und 12 Monate konnte die Mutter in Anspruch nehmen. Bei den Recherchen fanden wir ein „Modell“ für „Elterngeld-Plus-Monate“. Das Modell sieht vor, einen Partnerschafts-Bonus zu zahlen, wenn sich Väter und Mütter einig sind, dass beide jeweils 25 -30 Stunden nachweislich erwerbstätig sind, und sich somit gleichzeitig die Betreuung für den Nachwuchs zu teilen. Dann entsteht ein Anspruch auf vier zusätzliche Monate pro Elternteil.

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