Familienplanung - und Organisation - Das Elterngeld, bzw. das Einkommen für die Vätermonate lässt sich im Vorfeld berechnen. Bereits vor der Geburt sollte man sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an die Elterngeldstelle wenden, damit im Nachhinein kein „Finanzloch“ entsteht. Organisation bedeutet in Bezug auf Elterngeld, dass die Eltern sich im Vorfeld bewusst werden sollen, wer die Betreuung des Kindes in den ersten Monaten übernimmt. Steht dies fest, führt der nächste Schritt zur Elterngeldstelle. Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt und obwohl der Gesetzgeber eine Zahlung vorgesehen hat, wird es in den einzelnen Bundesländern verschieden gehandhabt. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) - vom 05.12.2006.
Gesetzestext (§ 7 I BEEG)
Folgende Dokumente müssen ebenfalls vorgelegt werden:
Wie denken die Arbeitgeber der Väter darüber? Eine Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, allerdings nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Gesetzestext (§ 7 I BEEG)
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
- Um Elterngeld zu beziehen, muss man in der Regel folgende Kriterien erfüllen:
- Wohnsitz - oder ständiger Aufenthalt in Deutschland
- keine, bzw. keine volle Erwerbstätigkeit
- Voraussetzung ist, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt
- Betreuung und Erziehung muss vom Antragsteller gewährleistet werden
Folgende Dokumente müssen ebenfalls vorgelegt werden:
- die Geburtsbescheinigung des Kindes / der Kinder
- Nachweis zum Einkommen (evtl. Teilzeitjob) - Arbeitszeitbestätigung
- Bescheinigung des Arbeitgebers in Bezug auf den Arbeitgeberzuschuss zum Muttergeld
- Bescheinigung der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
Vätermonate – zwei Monate lang der Arbeit den Rücken kehren
Wenn Väter bereit sind, zwei Monate lang die Betreuung und Erziehung in vollem Umfang des Kindes zu übernehmen, zahlt der Staat ein Elterngeld, für die sogenannten Vätermonate.Wie denken die Arbeitgeber der Väter darüber? Eine Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, allerdings nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.