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Mit einem Kind studieren: Vielfältige Unterstützung


Die Rahmenbedingungen für Studentinnen mit Kind haben sich in den vergangenen Jahren massiv verbessert. Die Universitäten kümmern sich mit zahlreichen Angeboten um die Vereinbarkeit von Studium und Familie. Darüber hinaus erhalten Studierende finanzielle Unterstützung. Das Ergebnis: Ein Studium mit Kind lässt sich heute bewerkstelligen, auch wenn es eine Herausforderung bleibt.

Die Leistungen der Studentenwerke und Universitäten

Die Studentenwerke haben sich der sozialen Förderung von Studierenden verschrieben, ein Schwerpunkt bilden Studierende mit Kind. So verfügen die meisten Studentenwerke über spezielle Ansprechpartner, die zu allen relevanten Aspekten rundum dieses Thema beraten und konkret unterstützen.

Als besonders wichtig erweisen sich die von den Studentenwerken oder von Universitäten betriebenen Kindergrippen und Kindergärten, dieses Angebot steht ausschließlich Studierenden offen. Die Einrichtungen befinden sich meist auf dem Campus oder in der Nähe, sodass sich die Anwesenheit an der Uni optimal mit dem Hinbringen und dem Abholen des Kindes verbinden lässt.

An vielen Hochschulstandorten kümmern sich Erzieherinnen zusätzlich stundenweise um den Nachwuchs, damit Studierende einzelne Veranstaltungen besuchen können. Vielfach bevorzugen Studentenwerke Studentinnen mit Kind auch bei der Vergabe von Wohnraum in den eigenen Häusern. Zahlreiche Universitäten verzichten zumindest vorübergehend nach der Geburt auf den Semesterbetrag.

Das Finanzielle

Alle studierenden Mütter haben wie andere Eltern Anspruch auf das Kindergeld. Das genügt selbstverständlich nicht zum Leben. Es existieren viele weitere Fördermöglichkeiten:
  • BAföG: Der Staat zahlt für das erste Kind 113 Euro und für jedes weitere Kind 85 Euro Kinderbetreuungszuschlag im Monat. Ab dem Wintersemester erhöht sich der Betrag auf 130 Euro im Monat für alle Kinder. Voraussetzung ist, dass Studierende grundsätzlich über einen Anspruch auf BAföG verfügen. Vorsicht: Unterbrechen Schwangere und junge Mütter länger als drei Monate ihr Studium, stellen die Studentenwerke sämtliche Zahlungen ein.
  • ALG 2: Bei einer längeren Unterbrechung sollten Studentinnen direkt nach dem Stopp der BAföG-Überweisungen ALG 2 beantragen. Das erhalten sie, sofern der Partner nicht zuviel verdient. Wer dagegen durchgehend studiert, kann kein monatliches ALG 2 bekommen. Die zuständige Behörde gewährt aber gegebenenfalls Einmalleistungen, zum Beispiel für schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf und die Erstausstattung für das Kind.
  • Wohngeld: Der Staat beteiligt sich unter Umständen an den Kosten für die Wohnung.
  • Elterngeld: Studierende mit Kind können Elterngeld beantragen. Normalerweise berechnet sich die Höhe am zuvor verdienten Lohn. Einkommenslose Studentinnen erhalten pro Monat bis zu 12 Monate lang 300 Euro.

Der Studienalltag

Trotz der Unterstützung stellt das Studieren mit Kind weiterhin eine Herausforderung dar. Frauen müssen ihre Zeit optimal einteilen. Mit einem Partner, der über flexible, zeitliche Kapazitäten verfügt, fällt das leichter.

Vielleicht können auch Freunde und Verwandte aushelfen, zum Beispiel das Kind vorübergehend betreuen oder vom Kindergarten abholen. An vielen Universitäten gibt es zudem Gesprächskreise für studierende Mütter.

In diesen Gruppen können Studentinnen wertvolle Kontakte für gegenseitige Hilfe knüpfen.

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