Viele Frauen sind der Auffassung, dass sie während einer Schwangerschaft unkündbar sind. Dies ist so jedoch nicht richtig. Tatsächlich sind bestimmte Dinge zu beachten. Jede betroffene Frau sollte sich daher genau über Ihre Rechte und Pflichten informieren, um nicht in eine für sie unangenehme Situation zu kommen.
Voraussetzungen für den Kündigungsschutz
Damit die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unwirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:- Der Arbeitgeber muss über die Schwangerschaft informiert worden sein. Wurde dies versäumt, kann die betroffene Frau innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung ein ärztliches Attest nachreichen. Dies muss klar belegen, dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bestand.
- Die Arbeitnehmerin muss sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Befristete Verträge laufen ansonsten – trotz Schwangerschaft - zu einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt aus.