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Kündigung in der Schwangerschaft


Viele Frauen sind der Auffassung, dass sie während einer Schwangerschaft unkündbar sind. Dies ist so jedoch nicht richtig. Tatsächlich sind bestimmte Dinge zu beachten. Jede betroffene Frau sollte sich daher genau über Ihre Rechte und Pflichten informieren, um nicht in eine für sie unangenehme Situation zu kommen.

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz

schwangere frau mit babybuchstabenDamit die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unwirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  1. Der Arbeitgeber muss über die Schwangerschaft informiert worden sein. Wurde dies versäumt, kann die betroffene Frau innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung ein ärztliches Attest nachreichen. Dies muss klar belegen, dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bestand.
  2. Die Arbeitnehmerin muss sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Befristete Verträge laufen ansonsten – trotz Schwangerschaft - zu einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt aus.
Treffen diese Voraussetzungen zu und die schwangere Frau erhält trotzdem eine Kündigung, so hat sie die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen.

Ausnahmen zum regulären Kündigungsschutz

In Ausnahmefällen, wie z. B. wirtschaftlichen Problemen, kann der Arbeitgeber einer schwangeren Mitarbeiterin die Kündigung aussprechen. In diesem Fall muss er vorher eine Ausnahmegenehmigung bei der Arbeitsschutzbehörde beantragen. Stimmt diese zu, wird die Kündigung rechtskräftig.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag

Eine andere Variante ein Arbeitsverhältnis trotz Schwangerschaft zu beenden, ist die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags. In diesem Fall stimmen beide Parteien der Kündigung schriftlich zu. Da die schwangere Frau nicht verpflichtet ist, diesen Vertrag zu unterschreiben, sollte sie seine Konditionen aktiv mitgestalten. Hierzu zählt vor allem das Aushandeln einer fairen Abfindung. Zudem sollte das Ende des Arbeitsverhältnisses auf das voraussichtliche Ende des Mutterschutzes terminiert werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Frau das komplette Mutterschaftsgeld erhält.

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