Sie haben bereits einen Urlaub gebucht und erfahren nun von Ihrem Frauenarzt, dass sie schwanger sind. Natürlich fragen Sie sich nun, ob sie wohl die gebuchte Reise trotz der Schwangerschaft machen können oder nicht. Der nächste Gedanke – wenn nicht, müsste ja die Versicherung einspringen und die Reiserücktrittskosten übernehmen, schließlich habe ich ja bei der Buchung des Urlaubs eine Reiserücktrittsversicherung gemacht.
Oder Sie sind bereits schwanger und planen trotzdem eine Reise, denn Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Natürlich möchten Sie kein Risiko eingehen und schließen auf jeden Fall bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung ab. Wie sieht es unter diesen Umständen mit Versicherungsschutz aus, falls Sie die Reise aufgrund Komplikationen in der Schwangerschaft doch nicht antreten können? Wie lautet die Rechtsprechung bei Reiserücktritt wegen Schwangerschaft - zahlt die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall?
Reiserücktritt wegen Schwangerschaft - zahlt die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall?
In den Versicherungsbedingungen heißt es: „Im Rahmen einer Schwangerschaft besteht dann Versicherungsschutz, wenn der Reiseantritt infolge der Schwangerschaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist“. Doch wie ist das zu verstehen? Egal ob die Reise gebucht wird, bevor man von der Schwangerschaft weiß oder erst, wenn eine Frau bereits schwanger ist. Die Schwangere hat dann Versicherungsschutz, wenn sie die gebuchte und versicherte Reise nicht mehr machen kann oder weil man der werdenden Mutter die Reise einfach nicht mehr zumuten kann, weil erst nach der Buchung der Urlaubsreise Komplikationen bzgl. der Schwangerschaft auftreten und das Risiko dann zu groß ist für Mutter und Kind. Beispielsweise, wenn vorzeitig Wehen einsetzen, wenn die Gefahr einer Frühgeburt besteht oder wenn es zu irgendwelchen anderen, ähnlichen Schwangerschaftskomplikationen kommt. Natürlich ist bei einem Versicherungsfall immer ein ärztliches Attest erforderlich!
Reise buchen trotz bestehender Schwangerschaft – was muss man beachten?
Reisetermin kollidiert mit errechnetem Geburtstermin!
Sollte es der Fall sein, dass bereits vor Feststellung der Schwangerschaft eine Reise (mit Reiserücktrittsversicherung) gebucht wird und der Reisetermin mit dem errechneten Geburtstermin kollidiert, so besteht auch hier Versicherungsschutz. Achten Sie in einem solchen Fall darauf, dass Sie die Reise so früh wie möglich stornieren. Dadurch vermeiden Sie das Risiko, dass Ihnen die Versicherungsleistung gekürzt wird aufgrund einer verspäteten Stornierung.Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht nur bei der Schwangeren, sondern auch bei ihrem Partner.