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Arbeiten in der Schwangerschaft - Tipps und Hinweise


Die moderne Frau kann sich heutzutage den Wunsch von Familie und Karriere erfüllen, denn ihr stehen besondere Rechte zu, die das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sichert. Darüber hinaus gelten bestimmte Verordnungen zum Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Setzen Sie daher umgehend nach Bekanntwerden der Schwangerschaft Ihren Arbeitgeber in Kenntnis von selbiger, damit Ihr Arbeitsumfeld entsprechend angepasst und Ihr Arbeitsalltag angemessen gestaltet werden kann. Wenn der voraussichtliche Tag der Entbindung bekannt ist, geben Sie auch dies bei Ihrem Arbeitgeber an.

Regeln für den Arbeitgeber durch das Mutterschutzgesetz

Wenn Sie sich mit Eintritt der Schwangerschaft in einem laufenden Arbeitsverhältnis befinden (gilt auch für Frauen in Heimarbeit, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende), gelten bestimmte Verordnungen, die die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor gesundheitlichen Schäden schützen. Dazu zählen, dass von ihr keine schwere körperliche Arbeit ausgeübt werden darf.

Zudem muss sie vor gefährlichen Substanzen geschützt werden, entsprechend sind giftige Dämpfe und Gase, Strahlen, große Hitze oder Kälte tabu. Der Arbeitgeber muss für ausreichend Pausen sorgen, außerdem ist das Arbeiten am Fließband, im Akkord, sowie Mehrarbeit und Nachtarbeit untersagt. Attestiert ein Arzt dennoch, dass die berufliche Tätigkeit für eine Gefährdung der werdenden Mutter und des ungeborenen Babys mit sich bringt, darf und sollte die Weiterarbeit eingestellt werden.

Eine Aufsichtsbehörde klärt in anderen Fällen, ob die Arbeit oder die vorherrschenden Bedingungen ein Risiko darstellen.

Bei Unklarheiten können Frauen und auch Arbeitgeber ihre Fragen an die Aufsichtsbehörde richten. Bis auf wenige Ausnahmen ist die werdende und später neue Mutter von Eintritt der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung vor einer Kündigung geschützt.

Fristen beachten

Beachten Sie außerdem die Mutterschutzfristen. In den letzten sechs Wochen vor der Geburt und für acht Wochen nach der Geburt geht die Mutter in Mutterschutz. Auf Wunsch kann sie vorher weiterarbeiten, danach jedenfalls nicht. Im Falle von Frühgeburten und wenn Zwillinge geboren werden, verlängert sich die Mutterschutzfrist danach auf zwölf Wochen.

Tipps für den Berufsalltag während der Schwangerschaft

Grundsätzlich können und wollen auch viele Frauen während dieser besonderen Zeit weiter arbeiten. Neben den Bestimmungen, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss, sind aber auch Sie gefragt, einen Gang zurückzuschalten. Planen Sie genügend kleine Pausen zum Ausruhen ein.

Wer am Arbeitsplatz viel sitzen muss, sollte sich öfter zwischendurch die Beine vertreten, um Krämpfen und Rückenschmerzen vorzubeugen und den Kreislauf anzukurbeln. Achten Sie darauf, genug Flüssigkeit aufzunehmen und auf gesunde Pausensnacks. Dazu gehört neben Mineralwasser, Fruchtschorle oder ungesüßtem Tee, jede Menge Rohkost wie Möhrensticks, Paprikastreifen und mehr.

Für den süßen Zahn zwischendurch eignen sich Müsliriegel und Bananen. Tragen Sie bequeme Kleidung und lassen Sie sich einen hochwertigen Bürostuhl bereitstellen, der höhenverstellbar ist und gegebenenfalls Armlehnen besitzt. Schrecken Sie nicht davor zurück, Kollegen und Ihren Arbeitgeber um Hilfe zu bitten oder Aufgaben zu delegieren.

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