Zum Hauptinhalt springen

Schwangerschaft: Probezeit & Kündigung


"Ich freue mich so über meinen neuen Job. Es macht mir viel Spaß und ich gehe gerne hin. Die Mitarbeiter sind alle sehr nett und die Arbeit ist abwechslungsreich. Ich bin noch in der Probezeit, als mir plötzlich täglich übel wurde, bin ich etwa krank? Ein Besuch beim Arzt und alles ist klar: Ich bin schwanger. Was wird nun aus mir und meinem Job? Werde ich ihn verlieren? Darf ich überhaupt gekündigt werden?"

Bin ich in der Probezeit kündbar?

Reading a bookGrundsätzlich gilt in der Probezeit kein Kündigungsschutz. Anders jedoch bei Schwangeren. Auch wenn sie nicht verpflichtet ist, die Schwangerschaft dem Dienstgeber in der Probezeit bekannt zugeben, wird mit der Bestätigung vom Frauenarzt, der Mutterschutz und somit der Kündigungsschutz aktiv.

Das bedeutet: Eine Schwangere ist, auch wenn sie noch in der Probezeit ist, bis 4 Monate nach der Geburt nicht kündbar. Wenn sie danach Karenz bzw. Elternzeit in Anspruch nimmt, ist sie bis 4 Wochen nach Ende der Karenz oder Elternzeit geschützt.

Die einzigen Ausnahmen sind:
  • Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit durch den Dienstgeber)
  • Fehlverhalten vom Dienstnehmer
  • Arbeitsvertrag wurde mit Befristung abgeschlossen

Ich wurde gekündigt und habe danach erfahren, dass ich schwanger bin!

In diesem Fall, kommt es darauf an, wie viel Zeit nach der Kündigung vergangen ist.

Hat man innerhalb 5 Werktagen, nach Ausspruch der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren, wird diese unwirksam. Es ist jedoch wichtig, die Schwangerschaft unverzüglich und am besten schriftlich, dem Dienstgeber mitzuteilen.

Ich bin schwanger, möchte aber einvernehmlich kündigen!

Eine einvernehmliche Kündigung ist, trotz Schwangerschaft, möglich. Diese sollte bestenfalls schriftlich erfolgen. Bei werdenden Müttern unter 18 muss dazu noch eine Bescheinigung vom Arbeitsgericht eingeholt werden.

Ich habe nach einer einvernehmlichen Kündigung erfahren, dass ich schwanger bin!

Erfährt man erst nach einer einvernehmlichen Kündigung, dass man schwanger ist und möchte diese dann zurückziehen, kann man das ebenfalls innerhalb 5 Werktagen, schriftlich, nachholen. Auch hier tritt das Mutterschutzgesetz und somit auch der Kündigungsschutz in Kraft.

Mehr zum Thema

Top Mädchennamen 2024

1
Lina
2
Emilia
3
Emma
4
Ella
5
Ida
6
Lia
7
Lea
8
Amalia
9
Leonie
10
Laura

Top Jungennamen 2024

1
Levi
2
Liam
3
Emil
4
Anton
5
Leano
6
Paul
7
Theo
8
Elias
9
Jakob
10
Samuel