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Sorgerechtsverfügung – so bleiben Ihre Kinder in guter Obhut


Frisch gebackene Eltern wollen natürlich nicht an das Schlimmste denken. Dennoch zeigen die Statistiken, dass mehrere Hundert Kinder im Jahr zu Vollwaisen werden. Damit sie dann nicht einfach ins Heim abgeschoben werden, sollten Eltern sich frühzeitig um die Versorgung des Nachwuchses kümmern, wenn ihnen etwas zustößt. Eine Sorgerechtsverfügung ist hier das Mittel der Wahl, sie lässt sich mit einem Testament vergleichen.

Was die Sorgerechtsverfügung regeln kann



Grundsätzlich sieht das Gesetz Regelungen vor, wenn Eltern von Kindern sterben. Stirbt ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch an den anderen Elternteil über, sofern dies nicht dem Kindeswohl schadet. Das gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung.

Sind beide Elternteile verstorben, etwa bei einem Verkehrsunfall, sucht das Gericht in der Regel zunächst innerhalb der Familie nach einem geeigneten Vormund für das Kind. Allerdings gestaltet es sich in der Praxis oft als schwierig, Familienstreitigkeiten festzustellen, herauszufinden, ob das Kind überhaupt einen Bezug zu den Verwandten hat usw. Ebenfalls können Großeltern aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr für die Vormundschaft geeignet sein. Dann kann auch ein Vormund bestellt werden, oft eine völlig fremde Person. Die Kinder kommen nicht selten in eine fremde Pflegefamilie oder gar ins Heim.

Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich die Sorgerechtsverfügung. In dieser können Eltern eine oder auch mehrere Personen benennen, die als Vormund für das eigene Kind infrage kommen.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Vormundschaft für die Personensorge
  2. Vormundschaft für die finanzielle Sorge
Wahlweise kann ein Vormund mit Personen- und finanzieller Sorge betraut werden oder es werden dafür zwei verschiedene Personen eingesetzt. In jedem Fall sollte die Wahl des betreffenden Vormunds begründet werden. Das Gericht überprüft diese Person dann auf ihre Eignung hin und wird, sofern der von den Eltern bestimmte Vormund die Vormundschaft annimmt und das Kindeswohl nicht gefährdet, dem Wunsch der Eltern entsprechen. Allerdings ist der Vormund nicht verpflichtet, die Kinder bei sich aufzunehmen, er kann sie ebenfalls in ein Heim geben. Deshalb sollten Sie vor der Festlegung eines Vormunds für Ihre Kinder nachfragen, ob dieser bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.

Ebenfalls können Sie bestimmte Personen vom Sorgerecht ausschließen. Hier ist allerdings eine ausführliche Begründung abzugeben, aus der hervorgeht, warum das Kindeswohl gefährdet würde, wenn diese Person die Vormundschaft erhält.

Wie Sie eine Sorgerechtsverfügung erstellen

Eine Sorgerechtsverfügung sollten Sie grundsätzlich handschriftlich erstellen, damit sie Gültigkeit besitzt. Sie sollten darin angeben, wer sich im Falle Ihres Todes um die Kinder kümmern soll, ob Sie Personen- und finanzielle Sorge auf mehrere Personen verteilen wollen und um welche Kinder es geht. Deshalb sollten Sie die einmal verfasste Sorgerechtsverfügung auch regelmäßig überprüfen und anpassen.

Kommt etwa ein zweites Kind dazu, sollte dieses ebenfalls namentlich benannt sein. Auch können sich die Lebensumstände beim gewünschten Vormund verändern. Vielleicht ist die kinderlose Tante mittlerweile selbst Mutter oder ihr Partner ist gegen die Aufnahme des Kindes. In diesen Fällen sollten Sie nach einem anderen Vormund suchen.

Ratsam ist es zudem, dem gewünschten Vormund eine Vollmacht auszustellen, damit er bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht bereits für Ihre Kinder eintreten kann. Diese Vollmacht sowie eine Kopie der Sorgerechtsverfügung sollten Sie der betreffenden Person aushändigen. Eine Hinterlegung der Verfügung beim Notar, beim Jugendamt oder Gericht ist dagegen nicht nötig. Es reicht aus, diese mit den wichtigen Dokumenten in einem Ordner zu Hause aufzubewahren.

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