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Ist ein Schwangerschaftsabbruch jederzeit möglich, wenn das Baby behindert ist?


Ein Schwangerschaftsabbruch (eine Abtreibung) wird normalerweise in den ersten 3 Monaten der  Schwangerschaft durchgeführt. Liegt jedoch eine medizinische Indikation vor, so gibt es von gesetzlicher Seite her keine Frist für den Abbruch der Schwangerschaft.

Ist ein Schwangerschaftsabbruch jederzeit möglich, wenn feststeht, dass das Baby behindert ist?

Zu einer medizinischen Indikation zählen nicht nur Behinderungen, Fehlbildungen oder andere Schädigungen des Kindes oder der Verdacht, dass das Kind nicht gesund sein könnte, sondern auch, ob die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand der Schwangeren bedeutet. Teilt die schwangere Frau beispielsweise mit, dass sie mit der Erziehung eines schwer kranken oder behinderten Kindes total überfordert wäre, so darf ein Schwangerschaftsabbruch noch bis kurz vor dem Geburtstermin selber berechnen" href="https://www.vorname.com/ratgeber/schwangerschaft-geburt/geburtstermin-selber-berechnen-154/" target="_blank">Geburtstermin vorgenommen werden.

Sind werdende Eltern in einer solchen Situation, ist für sie die schwerwiegende Entscheidung für oder gegen eine Spätabtreibung wie ein Alptraum, denn bei einem Schwangerschaftsabbruch, der über die 20. Schwangerschaftswoche hinaus vorgenommen wird,  wird das Ungeborene im Mutterleib getötet und muss dann nach Einleitung der Wehen auf natürlichem Weg geboren werden.

Betroffene sollten qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen. Sie können sich z.B. an Schwangerschafts- oder Familienberatungsstellen und Selbsthilfegruppen wenden. Es gibt teilweise auch Hebammen, die Eltern helfen, das Geschehene zu verarbeiten.

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