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Namensreform in Luxemburg


Mit der neuen Namensreform in Luxemburg können rund 17.000 Luxemburger ihre eingedeutschten Namen in das Französische übertragen lassen, so würde beispielsweise aus Moritz Maurice und aus Helena Helène. Als die Deutschen 1940 in Luxemburg einmarschierten, versuchten sie die Stadt zu germanisieren. Dabei wurden die Namen in den Geburtsurkunden zwangsweise eingedeutscht, was sich nun mit der neuen Reform wieder beheben lässt.



Luxemburg wurde im zweiten Weltkrieg am ersten Tag des Westfeldzuges von Nazi-Deutschland eingenommen, von da an versuchten die Nazis in Luxemburg eine "Heim-ins-Reich"-Politik in Luxemburg durchzuführen wie sie zuvor auch in den Ostgebieten praktiziert worden war.

Neben einer deutschen freundlichen Propaganda und der Gründung entsprechender Organe wie die "Volksdeutsche Bewegung" gehörte dazu auch das Verbot, eine Baskenmütze zu tragen und sich in französischer Sprache zu grüßen ("Bonjour" und "Adieu"). Die offizielle Amtssprache war ausschließlich Deutsch und die Namen der gesamten Bevölkerung wurden eingedeutscht. Dies wurde so praktiziert bis zum Ende der deutschen Herrschaft in Luxemburg im September 1944. Verstöße gegen diese Regelungen wurden von den hart durchgreifenden Behörden der Nazi-Diktatur unter harte Strafe gestellt.

amtlicher Name

Paragraph 1

Die neue Reform wurde in Luxemburg nötig, da anders als zuvor nur noch der Name auf der offiziellen Geburtsurkunde als amtlicher Name geführt werden darf. Sie betrifft alle luxemburgischen Staatsbürger, die in Luxemburg vor September 1944 geboren wurden und die auf diese Weise dazu gezwungen waren, einen deutschen Namen zu tragen.

Zuvor war es möglich, sich vom Amt einen Gebrauchs Namen ausstellen zu lassen, der auf verschiedenen Dokumenten geführt werden konnte. Viele Luxemburger führten dabei die französische Version ihres Namens als offiziellen Namen. Da dies jedoch nicht mehr möglich ist, räumen die luxemburgischen Behörden das Recht ein, den Namen einmalig und endgültig ändern zu lassen.

Die Namensänderung geschieht über ein behördlich ausgestelltes Formular, das per Post bei den zuständigen Stellen eingesandt werden kann. Die Reform hat eine Laufzeit von ein paar Jahren. Danach gelten die Namen auf den Urkunden endgültig und können nicht mehr geändert werden.

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