Der Name eines kleinen Jungen, der am 06.06.2015 in Dresden geboren wurde, sorgte am Dienstag (16. Juni) in den Medien bzw. sozialen Netzwerken für großen Wirbel. Die Klinik, in der das Baby geboren wurde, veröffentlichte ein Bild des Kindes und den angeblichen Namen „Sturmhorst Siegbald Torsten“ auf ihrer Internetseite, was bei einigen Usern Empörung auslöste und am Dienstagmorgen zu heftigen Diskussionen im Netz führte. Es stellte sich dann relativ schnell heraus, dass von Seiten des Krankenhauses ein Fehler unterlaufen ist und der kleine Junge mit erstem Namen nicht „Sturmhorst“, sondern „Sturmhart“ heißt. Das ist zwar auch ein seltener Name, doch er ist als männlicher Vorname zugelassen.
Sturmhart bzw. Sturmhorst als Vorname für Jungen sorgt für Aufregung
Ein Irrtum - der Junge heißt nicht Sturmhorst, sondern Sturmhart
Der Kliniksprecher des Diakonissenkrankenhauses hat den Irrtum umgehend in einer offiziellen Stellungnahme aufgeklärt. Er teilte mit: „Bei der Weigergabe des Namens ist leider ein Fehler unterlaufen. Der in den Medien kommunizierte Name ist falsch und wurde von den Eltern nie vorgesehen. Der Vorstand der Diakonissenanstalt Dresden bittet die Eltern für diesen Fehler, vor allem wegen der daraus resultierenden negativen Berichterstattung, in aller Form um Entschuldigung. Um eine weitere mediale Verbreitung zu unterbinden und die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen, haben wir das Foto von unserer Babygalerie-Seite entfernt… Den Eltern ist es wichtig zu betonen, dass ihnen jegliches rechtsextremes Gedankengut fern liegt.“Vorname Sturmhart ist erlaubt
Zusätzlich hat sich am Nachmittag das Dresdner Rathaus eingeschaltet und den versehentlich angegebenen Vornamen „Sturmhorst“ richtig gestellt. Der Stadtsprecher schrieb u.a.: „Das Kind wurde durch das Standesamt Dresden mit den Vornamen Sturmhart Siebgald Torsten beurkundet. Sturmhart ist ein eintragungsfähiger Vorname und in Vornamens-Verzeichnissen nachweisbar. Die Kindeseltern sind grundsätzlich bei der Wahl des Vornamens für ihr Kind frei in ihren Entscheidungen.“Im Zweifelsfall können sich Eltern an die Gesellschaft für Deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden oder an die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig wenden, um dort ein Gutachten über den gewünschten Vornamen erstellen und die Eintragungsfähigkeit prüfen und gegebenenfalls ausstellen zu lassen.