Dazu sagt das Bundesministerium des Inneren eindeutig: „Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1960 keinen Rufnamen mehr." Demnach können die Vornamen nach Belieben zum Rufnamen gemacht werden, egal, an welcher Stelle sie stehen.
Erster Vorname vs. zweiter Vorname vs. dritter Vorname ...
Schon seit 1960 muss nicht der erste Vorname von mehreren Vornamen auch zwangsläufig der Rufname sein. Die Schriftsteller Thomas und Heinrich Mann hießen beispielsweise mit vollen Vornamen Paul Thomas und Luiz Heinrich Mann und auch in Berthold Brechts Geburtsurkunde stand Eugen Berthold Friedrich Brecht.In Deutschland hatte das Phänomen bis weit in das 20. Jahrhundert hinein Tradition:
In vielen Familien war es üblich, allen Söhnen als ersten Vornamen den des Großvaters oder eines anderen ehrbaren Verwandten zu geben – der zweite Vorname wurde zum Rufnamen bestimmt. Dieser Tradition folgen Eltern teilweise bis heute: Sie geben den ersten Vornamen aus einer Familientradition heraus, im täglichen Leben soll aber der zweite Vorname als Rufname verwendet werden.
Allerdings könnte diese Praxis peu à peu ein Ende finden, denn der Rufname verliert in der alltäglichen Praxis der Orts- und Standesämter zusehends an Bedeutung. Denn man ist de facto gezwungen, den ersten Vornamen auch als Rufnamen zu verwenden. Schwierigkeiten sind sonst vorprogrammiert – es sei denn, man kennt die Rechtslage genau …