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Zweitname als Rufname ändern lassen


Dazu sagt das Bundesministerium des Inneren eindeutig: „Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1960 keinen Rufnamen mehr." Demnach können die Vornamen nach Belieben zum Rufnamen gemacht werden, egal, an welcher Stelle sie stehen.



Erster Vorname vs. zweiter Vorname vs. dritter Vorname ...

Schon seit 1960 muss nicht der erste Vorname von mehreren Vornamen auch zwangsläufig der Rufname sein. Die Schriftsteller Thomas und Heinrich Mann hießen beispielsweise mit vollen Vornamen Paul Thomas und Luiz Heinrich Mann und auch in Berthold Brechts Geburtsurkunde stand Eugen Berthold Friedrich Brecht.

In Deutschland hatte das Phänomen bis weit in das 20. Jahrhundert hinein Tradition:

In vielen Familien war es üblich, allen Söhnen als ersten Vornamen den des Großvaters oder eines anderen ehrbaren Verwandten zu geben – der zweite Vorname wurde zum Rufnamen bestimmt. Dieser Tradition folgen Eltern teilweise bis heute: Sie geben den ersten Vornamen aus einer Familientradition heraus, im täglichen Leben soll aber der zweite Vorname als Rufname verwendet werden.

Allerdings könnte diese Praxis peu à peu ein Ende finden, denn der Rufname verliert in der alltäglichen Praxis der Orts- und Standesämter zusehends an Bedeutung. Denn man ist de facto gezwungen, den ersten Vornamen auch als Rufnamen zu verwenden. Schwierigkeiten sind sonst vorprogrammiert – es sei denn, man kennt die Rechtslage genau …

Probleme, Probleme, Probleme

Alle Vornamen sind gleichberechtigt - seit 2010 werden alle Vornamen von links nach rechts aus der Geburtsurkunde in die Pässe und Personalausweise übernommen. Das kann Konsequenzen haben, so werden Menschen bei Ticketbuchungen für Flugzeug oder Bahn gezwungen, auf die Tradition der Buchung mit dem Rufnamen zu verzichten.

Denn es könnte Probleme bei der Identifizierung geben. Dazu verbuchen die meisten Banken Überweisungen vorrangig unter dem ersten Vornamen, Zweitnamen werden nicht selten ignoriert, sodass die Empfänger denken können, das Geld sei von einem Verwandten überwiesen worden.

Wer auf die ganzen Probleme keine Lust verspürt, muss die Verwendung seines Rufnamens wohl aufgeben – und in Kauf nehmen, dass nicht selten ein Vorname in Erscheinung tritt, mit dem sich sowohl sein Träger als auch dessen Umfeld nicht identifiziert.

Aus Rechtsgründen war dabei die Änderung der nunmehr üblichen Verwaltungspraxis überhaupt nicht zwingend notwendig. Zwar gibt es internationale Empfehlungen, maschinenlesbare Teile von Pässen nach einheitlichen Verfahren festzulegen – dabei würde es auch vollkommen genügen, nur den Rufnamen aufzuführen. Kenner der Materie vermuten dahinter vielmehr das Bemühen der deutschen Instanzen, sich den US-amerikanischen Gepflogenheiten anzugleichen, wo es den first name und den middle name gibt.

Alles in allem führt die Praxis zu Unsicherheiten: Im üblichen Geschäftsverkehr wird der erste Vorname genutzt und der maßgebliche Vorname ist nicht mehr eindeutig zu identifizieren – und das kann lästig sein.

Wer will, kann in der strikten Verwendung des ersten Vornamens sogar einen Verfassungsverstoß erkennen. Denn der Vorname ist von der Individualität und der Identität gleichermaßen und von daher von den allgemeinen Persönlichkeitsrechten geschützt – und nur die Eltern können nach Artikel 6 des Grundgesetzes Vornamen festlegen. Ämter, Banken, Fluggesellschaften oder die Bahn können das jedenfalls nicht.

In Deutschland gibt es im rechtlichen Sinn keine Rufnamen.

Was einerseits heißt, dass die Behörden seinen Gebrauch anstelle anderer Vornamen nicht privilegieren müssen.

Andererseits kann sich jeder Mensch für seinen Alltag aussuchen, welcher seiner Vornamen ihm am besten gefällt. Er kann diesen Lieblingsvornamen mit anderen seiner Vornamen austauschen und sogar unterschiedliche seiner Vornamen in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen. Die Behörden um die Erlaubnis bitten muss er dazu nicht.

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