Steht die Reihenfolge der Vornamen erst einmal fest, kann sie nicht mehr geändert werden, richtig? Nicht ganz. Denn ein Gesetz aus dem Jahr 2018 erlaubt es die Vornamen neu sortieren zu lassen. Hier zeigen wir euch wie das geht und was es zu beachten gibt.
Wie kann ich die Reihenfolge meiner Vornamen ändern?
"Eigentlich heiße ich Anna, aber ich werde Sophie genannt" kann im Zweifelsfall zu fragenden Gesichtern führen. Menschen mit mehreren Vornamen kennen es vielleicht: Der Rufname ist nicht der Name, der im Personalausweis an erster Stelle steht. Doch dank eines Gesetzes können Menschen in Deutschland seit 2018 eine Neusortierung ihrer Vornamen beantragen. Wir erklären euch wie das geht.
Bis vor einigen Jahren hatten Menschen in Deutschland mit mehr als einem Vornamen kein Mitspracherecht bei der Reihenfolge ihrer Namen. Wurde sie erst einmal bei der Geburt festgelegt, durfte sie nicht mehr geändert werden. Das hat sich am 01. November 2018 geändert. Denn seitdem erlaubt es das Personenstandgesetz die sogenannten Vornamensortierung zu ändern.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist das jeweilige Standes- oder Einwohnermeldeamt. Das ist das Amt mit dem Geburtenregister der Person, des Geburtsortes, oder des aktuellen Wohnortes. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, kann man sich an das Standesamt wenden, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Welche Unterlagen brauche ich und welche Kosten kommen auf mich zu?
Benötigt wird das Antragsformular, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis), ein Nachweis über den Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung) und ein Auszug aus dem Geburtenregister. Kinder ab dem 14. Lebensjahr geben die Erklärung selbst ab, die Erziehungsberechtigten müssen jedoch zustimmen. Anders als bei der Änderung eines Vornamens muss bei der Neusortierung kein Grund angegeben werden. Die Kosten liegen im Schnitt bei 20 bis 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die anschließenden Änderungen von Dokumenten, wie beispielweise des Personalausweises.
Änderung der Vornamen: Das ist nicht möglich
Es gibt allerdings immer noch einige Einschränkungen. So darf die Schreibweise nicht bei Namen geändert werden, die mit einem Bindestrich verbunden sind. Sogenannte Doppelnamen dürfen nach wie vor nicht umgestellt werden und auch das Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens ist nicht möglich. Anna Sophie darf ihren Namen also zu Sophie Anna umstellen lassen. Anna-Sophie nicht, da sie einen Doppelnamen hat.
Gut zu wissen:
Bestehende Verträge behalten auch nach einer Namensänderung ihre Wirksamkeit. Allerdings müssen sie angepasst werden. Im nächsten Schritt sollten Banken und Krankenkassen über die Namensänderung informiert werden, damit eine neue Kredit-, EC-Karte und Krankenkassenkarte ausgestellt werden kann. Außerdem solltest du deinem Arbeitgeber, deiner Versicherung, der Kfz- Zulassungsstelle, den Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) und deinem:deiner Vermieter:in Bescheid geben.
Es wird außerdem empfohlen sich bei der Vornamenssortierung eine Bescheinigung über die Wirksamkeit der Namenserklärung ausstellen zu lassen. Das kann wichtig für zukünftige Passanträge sein.
Quellen: bund.de, germany.info, allrecht.de, advocard.de