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Elterngeld – was Sie wissen müssen

Sobald ein Baby da ist, verändert es das Leben seiner Eltern, nichts ist mehr wie früher. Eine weitere Änderung hat jungen Paaren im Januar 2007 Papa Staat gebracht: Jetzt erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld. Diese neue Transferleistung hat das bisherige „Erziehungsgeld“ abgelöst. Wie hoch das Elterngeld genau ausfällt, hängt davon ab, was der Elternteil, der das Baby betreut, vor der Geburt verdient hat. Sinn des Elterngeldes ist es, den finanziellen Verlust abzufedern, wenn plötzlich ein Baby Zeit und Fürsorge braucht. Wenn Mama – oder Papa – nach der Geburt zuhause bleibt, fällt schließlich meist ein Einkommen weg. Elterngeld wird dann bezahlt, wenn der Elterteil, der das Baby betreut, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist.

67 Prozent des Nettoeinkommens
Wer Elternzeit beantragt und kein Arbeitseinkommen mehr erzielt, erhält von Papa Staat 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens vor der Geburt als Elterngeld. Dabei wird ein Querschnitt aus den letzten 12 Monaten gebildet. Die Obergrenze liegt bei 1800 Euro. Wer vor der Geburt wenig bis gar nichts verdient hat, bekommt 300 Euro Mindest-Elterngeld – etwa Hausfrauen und Arbeitslose. Bei Müttern oder Vätern, die Elterngeld beziehen und nach der Geburt ihren Beruf weiter in Teilzeit ausüben, wird dieses Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.

12 bis 14 Monate
Eltern können maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Mutter und Vater entscheiden ganz nach ihren Wünschen, wer wie lange in Elternzeit geht. Allerdings kann ein Elternteil höchstens 12 Monate für sich allein beanspruchen. Entscheidet sich also die Mutter für 12 Monate Elternzeit, wird das Elterngeld nur dann zwei Monate länger bezahlt, wenn auch der Vater zwei Monate Elternzeit nimmt. Der Anteil der Männer, der sich -  unterstützt durch das Elterngeld - an der Betreuung des Neugeborenen beteiligen, steigt kontinuierlich. Vor der Einführung des Elterngeldes hatten lediglich 3,5 Prozent der Väter Elternzeit genommen. Für Kinder, die von Anfang Januar 2007 bis Ende März 2007 geboren wurden, lag die Zahl der bewilligten Elterngeldanträge von Vätern jedoch schon bei 16 Prozent. Möglich ist aber auch, dass die Eltern sieben Monate gleichzeitig in Elternzeit gehen. Alleinerziehenden bezahlt der Staat, weil der Partner fehlt, 14 Monate Elterngeld.

Wie hoch wäre mein Elterngeld?
Das können Sie im Internet berechnen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de/elterngeldrechner finden Sie einen Elterngeld-Rechner. Wir haben den Rechner getestet: Eine Mutter oder ein Vater, der im letzten Jahr vor der Geburt durchschnittlich 1500 Euro netto im Monat verdient hat, erhält demnach 953,63 Euro Elterngeld im Monat.

Wann und wo beantrage ich Elternzeit?
Beim Arbeitgeber: Mütter und Väter, die in Elternzeit gehen möchten, müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit einen schriftlichen Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen. Sie müssen festlegen, wie sie sich die Elternzeit in den nächsten zwei Jahren genau vorstellen. Arbeitnehmer sollten sich die Elternzeit von ihrem Arbeitgeber schriftlich bescheinigen lassen. Prinzipiell gilt: Je früher der Arbeitgeber über die Pläne Bescheid weiß, desto besser ist es für alle Beteiligten. Der Arbeitgeber kann damit rechtzeitig planen, ob er eine Vertretung während der Elternzeit sucht.

Wann und wo beantrage ich Elterngeld?
Sie können den Antrag auf Elterngeld

  • bei den zuständigen Behörden vor Ort (diese weichen von Bundesland zu Bundesland voneinander ab)
  • direkt bei den Elterngeldstellen der Bundesländer stellen.

Die Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes bewilligt die Zahlung. Sie finden die Elterngeldstelle Ihres Bundesland auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie www.bmfsfj.de. Geben Sie in der Suche den Begriff "Elterngeld" ein und Sie werden zum Themenlotse Elterngeld weitergeleitet. Dort gibt es dann den Unterpunkt "Elterngeldstellen". Sie müssen den Antrag nicht sofort nach der Geburt stellen. Ratsam ist es aber in den ersten Wochen, denn sonst könnten Ansprüche verfallen: Rückwirkende Zahlungen leistet der Staat nur für die letzten dreiMonate vor Beginn des Monats, in dem ein Antrag auf Elterngeld gestellt wurde.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Eltern in Elternzeit dürfen bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Nehmen also beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit, dürfen Sie insgesamt 60 Stunden erwerbstätig sein. In manchen Betrieben ist es zudem möglich, während der Elternzeit die Arbeitszeit um 15 bis 30 Wochenstunden zu reduzieren. Nach der Elternzeit kehrt die Mutter oder der Vater zur vorherigen Arbeitszeit zurück.

Gibt es Zuschläge?
Werden Zwillinge oder andere Mehrlinge geboren, zahlt der Staat für jedes weitere Baby einen Zuschlag von 300 Euro. Kinderreiche Familien profitieren zudem von einem Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 Prozent zum Elterngeld, mindestens aber 75 Euro. Auch für Geringverdiener gibt es Zuschläge zum Elterngeld: Wer vor der Geburt ein Einkommen von unter 1000 Euro netto erzielt hat, bekommt vom Staat mehr als 67 Prozent des Nettoeinkommens ausbezahlt.

Bekomme ich auch Kindergeld?
Unabhängig vom Elterngeld bezahlt der Staat Kindergeld. Das sind derzeit 184 Euro für das erste und zweit Kind, 190 Euro für das dritte und ab dem vierten Kind gibt es 215 Euro monatlich (Stand Januar 2010). Das Elterngeld wird übrigens steuerfrei ausbezahlt. Hinterher wird es bei der Einkommenssteuer-Jahreserklärung jedoch als Einkommen berücksichtigt.

Welche Eltern bekommen kein Elterngeld?
Wer nach der Geburt über 30 Stunden in der Woche arbeitet, kann kein Elterngeld beantragen. Dasselbe gilt für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung absolvieren oder solche, die nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?
Eltern haben 3 Jahre lang Anspruch auf Elternzeit. Vor 2007 nannte man diese Zeit „Erziehungsurlaub“. Das Elterngeld wird aber nur 12 bzw. 14 Monate bezahlt. Die Bundesregierung fördert damit indirekt eine frühere Rückkehr ins Berufsleben, vor allem der Frauen. Damit das gelingen kann, werden derzeit die Betreuungsangebote für unter Dreijährige ausgebaut. Noch gibt es hier vielerorts Engpässe.

Können auch Großeltern Elterngeld beantragen?
Eine Neuregelung, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, sieht tatsächlich vor, dass auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit haben. Und zwar dann, wenn das zu betreuende Enkelkind minderjährige Eltern hat. Eine weitere Änderung sieht vor, dass Eltern den ursprünglich gestellten Elterngeld-Antrag - auch ohne Begründung - einmalig ändern können, so dass eine höhere Flexibilität gewährleistet wird. Stimmen die beiden Gremien zu, können diese Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

752 000 Mütter und Väter beantragten Elterngeld
Wie die Zahlen des Statistische Bundesamtes belegen, haben bundesweit zwischen Januar 2007 und Juni 2008 rund 752 000 Mütter und Väter für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld erhalten. Davon bezogen 399 000 Mütter und Väter (53 %) das Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes, 353 000 Mütter und Väter (47 %) auf Basis des Mindestbetrags. Die Zahlen im Einzelnen:

Elterngeld für Geburten 2007
Bewilligte Anträge insgesamt Januar 2007 bis Juni 2008 nach Grundlage des Bezugs und Ländern:

Laufende Nummer Land Insgesamt davon Bezug auf Basis von
Einkommensersatz 1) Mindestbetrag 2)
Absolut Anteil in % Absolut Anteil in %
1Baden-Württemberg 100 53453 91753,6 46 61746,4
2Bayern122 34873 07059,749 27840,3
3Berlin34 68817 20649,617 48250,4
4Brandenburg21 30112 56659,08 73541,0
5Bremen5 9382 50142,13 43757,9
6 Hamburg18 29910 22355,9 8 07644,1
7Hessen57 81830 92453,526 89446,5
8Mecklenburg-Vorpommern14 0857 51653,46 56946,6
9Niedersachsen70 35634 52449,135 83250,9
10Nordrhein-Westfalen161 88077 97348,283 90751,8
11Rheinland-Pfalz35 18217 61550,117 56749,9
12Saarland7 4653 76450,43 70149,6
13Sachsen38 72922 822 58,915 90741,1
14Sachsen-Anhalt18 84810 14953,88 69946,2
15Schleswig-Holstein 24 86613 41453,911 45246,1
16Thüringen19 60411 23857,38 36642,7
17Deutschland751 941399 42253,1352 51946,9
18Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 604 686317 92552,6286 76147,4
19Neue Länder ohne Berlin112 56764 29157,148 27642,9


1) Umfasst Ersatz des Einkommens, Reduzierung des Einkommens und Geringverdienstzuschlag (§ 2 Abs. 1,2,3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG), jeweils ohne Aufstockung auf den Mindestbetrag (§ 2 Abs. 5 BEEG) einschließlich eventuellem Geschwisterbonus (§ 2 Abs. 4 BEEEG) und eventuellem Mehrlingszuschlag (§2 Abs. 6 BEEG).

2) Entsprechend § 2 Abs. 5 einschließlich der Aufstockung von Leistungen nach § 2 Abs. 1,2,3 sowie eventuellem Geschwisterbonus (§ 2 Abs. 4 BEEEG) und eventuellem Mehrlingszuschlag (§2 Abs. 6 BEEG).

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland – www.destatis.de

Elterngeld für Väter in bayerischen Kreisen besonders attraktiv

Nicht in allen Bundesländern ist das Elterngeld gleich attraktiv: So nahmen zum Beispiel in bayerischen Landkreisen besonders viel Väter die Unterstützung in Anspruch: In den Monaten Januar bis Dezember 2007 lag der Anteil der Männer in 83 von 96 Kreisen über dem bundesweiten Durchschnitt von 10,5 %.

Die höchsten Männeranteile an den bewilligten Elterngeldanträgen gab es jedoch in den baden-württembergischen Universitätsstädten Freiburg (17,8 %) und Heidelberg (16,9 %). Würzburg folgt als erster bayerischer Kreis mit einem Männeranteil von 16,4 %. Unter den ersten zehn Städten beziehungsweise Landkreisen befinden sich fünf weitere bayerische Kreise sowie die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam (15,8 %) und die Stadt Weimar (15,9 %).

Die Stadt Hoyerswerda (2,4 %), der Landkreis Nienburg an der Weser (4,4 %) sowie die Stadt Emden (4,6 %) weisen als einzige Kreise bundesweit einen Männeranteil an den bewilligten Elterngeldanträgen von weniger als 5 % auf. Eine Übersicht über die Kreise:

 
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