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Hintergrund zur Namensgebung: Woher kommen unsere Vornamen?

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Wieso gibt es eigentlich Vornamen und die sogenannten Rufnamen? Wie entwickelte sich die Namensgebung im Verlauf der Zeit? Die Hintergründe der Namensgebung sind vielschichtig und ziemlich spannend.

Der historische Hintergrund Der soziologische Hintergrund Der regionale Hintergrund Der weltweite Hintergrund Die Geburtsanzeige

Der historische Hintergrund der Namensgebung

Für die Festlegung bestimmter Vornamen spielen neben der Zeit die religiösen und geografischen Gegebenheiten die ausschlaggebende Rolle.

Die germanischen Stämme in grauer Vorzeit leiteten ihre Namen von ihren Göttern, aus der Tierwelt - alles in allem aus der Natur ab. Mit dem Beginn der Christianisierung im 11. Jahrhundert bildeten die griechisch-römischen und die biblischen Vornamen der Christen das A und O der Namensgebung.

Die Dominanz der Religion trat mit dem deutschen Nationalsozialismus in den Hintergrund – die alten Germanen gelangten zu neuen Ehren, selbst okkulte Glaubenseinflüsse tangierten die Vergabe von Vornamen in dieser Zeit. Nach den Kriegswirren entwickelte sich mit der Ausbreitung des Fernsehens und anderer kommunikativer Möglichkeiten eine bis dato nicht gekannte Namensvielfalt. Mit den Optionen des Internets wurde diese Entwicklung noch weiter aktiviert.

Tipp: Lest auch unseren Artikel "Warum haben wir Vornamen?"

Im auslaufenden 20. Jahrhundert verfügten etwa zwei Drittel aller Vornamen weder über einen deutschen noch über einen christlichen Background.

Der soziologische Hintergrund

Die Soziologen analysieren wellenförmige Wiederholungen in der Praxis der Namensvergabe: Zunächst sucht die soziale Oberschicht ihren Neugeborenen Vornamen aus, die geeignet sind, sich von der breiten Masse abzuheben. Nach und nach werden diese Vornamen von der sogenannten Unterschicht übernommen - die Vornamen erlangen den Status des "Gewöhnlichen".

Demzufolge unterliegt die Oberschicht erneut dem Druck, neue und ungewöhnliche Vornamen zu finden. Oft greifen die Eltern auch auf besonders alte und bis dato ungewöhnliche und wenig gebräuchliche Vornamen zurück. Auch Doppelnamen werden vermehrt vergeben – das 16. Jahrhundert ist ein Beispiel für diese Tendenz. Aber zu dem Zeitpunkt, an dem die Masse der Kinder über Doppelnamen verfügte, begannen die Oberschichtfamilien erneut, einzelne Vornamen auszuwählen. So folgt bei der Vergabe von Vornamen im Lauf der Zeit eine Modewelle auf die andere.

Der regionale Hintergrund

In den verschiedenen Regionen Deutschlands gibt es bestimmte Vornamenspräferenzen. Vor einigen Jahren ergaben Analysen der Namensforschung beispielsweise, dass die männlichen Vornamen Carsten und Hauke besonders in den norddeutschen Regionen dominierten, während Maria und Katharina hauptsächlich im Süden wie in der Eifel und in Bayern beliebt waren.

Andererseits sind Jan und Gerold im Ostfriesischen gang und gäbe, während Xaver, Anton und Korbinian in Süddeutschland zu finden sind. Im Westen Deutschlands werden die Vornamen Alexander und Stefan präferiert, während im Osten beispielsweise Frank, Kerstin und Janine gern genommen wurden. Vornamen wie Maria oder Josef werden analog einer Verteilung der Konfessionen bevorzugt.

Der weltweite Hintergrund

In Ungarn beispielsweise, aber auch in verschiedenen afrikanischen und asiatischen Kulturen wird der Familienname vor dem Vornamen genannt. Auch im Süddeutschen ist dies eine umgangssprachliche Praxis - "die Meier Lisa" oder "Meiers Lisa" ist so ein Beispiel – das führt dazu, dass der Familienname sogar als Vorname aufgefasst wird.

Zwischen den Vornamen und den Familiennamen steht in einigen Kulturkreisen noch der Vatersname – Russland ist hier ein gutes Beispiel. Dann gelten der Vorname und der Vatersname gemeinsam als Rufname, z. B. Wladimir Iwanowitsch, wobei der Vatersname von Iwan, dem Vornamen des Vaters abgeleitet worden ist.

Zwischennamen sind im anglo-amerikanischen Raum gebräuchlich. Sie werden auch Mittelnamen genannt. Praktisch werden die Mittelnamen oft mit den jeweiligen Anfangsbuchstaben abgekürzt – Lyndon B. Johnson, Mary J. Blige oder George W. Bush sind bekannte Beispiele.

Die Namenstage

Die verschiedenen Namenstage haben sich aus dem Katholizismus heraus entwickelt. Demnach dient dieser bestimmte Tag dem Gedenken an einen Seligen oder Heiligen. Verschiedene Menschen, die aus konfessioneller Sicht besondere Wunder vollbrachten, werden von der Kirche heiliggesprochen; oft handelt es sich bei einem Namenstag um den Todestag eines solcherart Geehrten. Die Auswahl der entsprechenden Vornamen soll mit einer Übertragung der besonderen positiven Einflüsse des jeweiligen Heiligen auf das Kind einhergehen.

Es gab Zeiten, in denen der Namenstag bedeutender war als der eigentliche Geburtstag und entsprechend bevorzugt gefeiert wurde.

Erst im Verlauf des Mittelalters drängten die Geburtstagsfeiern die Feiern des Namenstags in den Hintergrund, wobei es bis dato strenggläubige Gemeinden gibt, die den Namenstag höher einstufen als den Geburtstag. Im katholischen Heiligenkalender sind die Namenstage aufgeführt; Namenstage existieren in der evangelischen Kirche ebenso wenig wie Seligsprechungen und die besondere Verehrung bestimmter Heiliger.

Die Geburtsanzeige

In Deutschland ist das Vornamensrecht nicht gesetzlich geregelt, es gibt lediglich gesellschaftliche Vereinbarungen, was zulässig ist und was nicht. Hauptsächlich geht es dabei um das Wohl des Kindes. Der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, ist für die Beurkundung zuständig. Er entscheidet auch, ob der gewählte Vorname überhaupt erlaubt wird und wie viele Vornamen das Kind seiner Meinung nach haben darf. In der Regel sind fünf Vornamen genug.

Eine Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesbeamten gemeldet werden. Zur Anzeige einer Geburt sind verpflichtet (in dieser genannten Reihenfolge):

  • der Vater des Kindes (wenn er Mitinhaber des elterlichen Sorgerechts ist)
  • die bei der Geburt anwesende Hebamme
  • der bei der Geburt anwesende Arzt
  • jede andere, bei der Geburt anwesende oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtete Person
  • die Mutter, sobald sie dazu imstande ist

Die Geburtsanzeige hat mündlich zu erfolgen. Sollten sich die Eltern zum Zeitpunkt der Geburtsanzeige noch nicht auf einen Namen geeinigt haben, wird das Kind zunächst ohne Vornamen eingetragen. Der Vorname kann dann innerhalb von vier Wochen nachgetragen werden. Dieser Name ist dann allerdings verbindlich und kann später nicht willkürlich verändert werden.

Bei der Wahl des Vornamens gibt es Einschränkungen:

  • Es dürfen keine Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind.
  • Gängige Kurzformen eines Vornamens dürfen als selbständiger Vorname verwendet werden, Kosenamen dagegen nicht (Beispiel: Hans geht > Kurzform von Johannes; Hansilein geht nicht).
  • Ein Vorname darf weder lächerlich noch beleidigend für den Namensträger sein.
  • Namensbezeichnungen aus fremden Kulturen werden in der Regel zugelassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Vorname dort gebräuchlich ist.
  • Gewöhnliche Wörter oder Sachbegriffe, Familien- oder Gattungsnamen sind nicht erlaubt, geografische Bezeichnungen sind oft Streitfälle.
  • Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2008 kann der Vorname auch geschlechtsneutral sein. Bisher hatten Standesbeamte immer verlangt, dass aus dem Namen das Geschlecht des Kindes eindeutig hervorzugehen hat. Bei Namen, die geschlechtsneutral verwendet werden können, musste ein zweiter Vorname angehängt werden, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt. Diese Regelung wurde durch das Urteil widerlegt. Allerdings dürfen Jungen nicht mit eindeutig weiblichen Namen bzw. umgekehrt benannt werden. Ausnahme: "Maria" ist als männlicher Zweitname erlaubt, wenn der Junge einen weiteren eindeutig männlichen Vornamen besitzt.
  • Christus sowie negativ geprägte biblische Vornamen (z. B. Judas, Kain) sind meist unzulässig. Jesus ist jedoch in Spanien ein gebräuchlicher Vorname und seit 1998 auch in Deutschland erlaubt.
  • Die Schreibweise eines Vornamens ist mit der Eintragung ins Geburtsregister eindeutig festgelegt und richtet sich nach der allgemeinen Rechtschreibung

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