News: Sorgerecht auch für ledige Väter
14. Dezember 2009
In Deutschland war es bisher gesetzlich so geregelt, dass unverheiratete Väter, falls die Beziehung in die Brüche geht, nur dann das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist (Paragraf 1626a BGB). Viele Väter haben dagegen geklagt und nie Recht bekommen. Jetzt zog ein Kölner vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekam Recht. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts zu beantragen bzw. in der Folge das Familienrecht zu ändern. Allen Vätern, die nicht verheiratet sind würde dann das gemeinsame Sorgerecht zustehen. Damit wäre ein besserer Kontakt zu den Kindern gewährleistet.
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