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Kuriose Vornamen: Ein Schoko-Latte für Perseus-Bombastus


Bombastus, Cronos oder Hortensie: Kurios Vornamen, aber durchaus erlaubt und keine Einzelfälle mehr. Denn Standesbeamte werden immer häufiger mit ziemlich ungewöhnlichen Namenswünschen konfrontiert. Und meistens wird sofort klar, wovon sich Eltern bei der Namenssuche inspirieren lassen.

Ist es ein Putzmittel? Eine Krankheit? Ein neues Automodell? Oder vielleicht doch ein Name? Bei Dioni, Mirle, Svana, Mathan, Ornilo oder Enjolino kann man sich da wirklich nicht so sicher sein. Und auch nicht, ob Sätze wie dieser nicht schon bald an jeder beliebigen Starbucks-Kasse zu hören sein werden: "Ein doppelter Schokomandellatte für Sansa-Milkica, ein Flat White XL für Perseus-Bombastus und ’ne Cola für Terence-Spencer."

Klingt komisch – ist aber nicht weit weg von der Realität. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) hat eine Liste von besonderen Vornamen veröffentlicht, die in den vergangenen Jahren tatsächlich beurkundet wurden und ziemlich einzigartig sein dürften.

Bombastus, Merkel, Sido: Diese Vornamen gibt es wirklich

Wer einen seltenen, außergewöhnlichen Namen für sein Baby sucht, kann sich gerne inspirieren lassen. Einige sind auch wirklich sehr schön. Andere dagegen sind schon sehr auffällig. Besonders viel Spaß macht es übrigens, sich aus den Namen der verschiedenen Kategorien interpretationsträchtige Doppelnamen auszudenken!

Wiedererkennungswert haben sie jedenfalls alle. Und bei den meisten ist auch auf den ersten Blick zu erkennen, woher woher sich die Eltern haben inspirieren lassen. Wenn Mama auf dem Spielplatz demnächst schreit "Daenerys nimm deinem Bruder Varys nicht die Schaufel weg!" oder im Ikea "die kleine Arya aus dem Kinderparadies abgeholt werden will", ist Game of Thrones wohl nicht mehr FSK 16. Und wenn die Eltern früher aus der Oper nach Hause kommen müssen, weil Otello und Macbeth der Babysitterin auf der Nase herumtanzen, findet das Drama bühnenreif zu Hause statt.

Erlaubt ist fast alles, was Spaß macht. So können ein Koch und eine Weltenbummlerin ihr Kind einfach Kiwi-Argentina nennen; und trifft ein Historiker eine Musikerin, ziehen sie demnächst vielleicht den kleinen Cronos-Campino groß.

Die Frage ist aber: Muss es immer exotischer, schriller oder individueller werden? Woran liegt dieser Drang? Entsprechen derart ausgefallene Vornamen vielleicht unserem Zeitgeist? Selbst die Standesbeamten werden zunehmend liberaler. Auch wenn zum Glück noch nicht jeder Wunsch erlaubt wird. Denn das deutsche Namensrecht kennt noch immer einigermaßen strikte Richtlinien.

Kriterien für die Zulassung neuer Vornamen

Die Kriterien für die Zulassung neuer Vornamen, an denen sich die Standesämter orientieren, sind eigentlich recht eindeutig:

  • Das Persönlichkeitsrecht des Kindes darf nicht verletzt werden, Namen dürfen also nicht verletzend oder lächerlich sein.
  • Vom Namen muss auf das Geschlecht des Kindes geschlossen werden können.
  • Mehr als fünf Vornamen sind nicht zugelassen, auch als Doppelnamen nicht.
  • Kurzformen sind in Ordnung, Verniedlichungen oder Kosenamen jedoch nicht.
  • Normalerweise sind Markennamen, Adelstitel und Orts- und Städtenamen nicht erlaubt, hier gibt es aber Ausnahmen.
  • Biblische Namen mit negativer Assoziation sind i.d.R. nicht erlaubt.
  • Der Name darf kein Fantasiename sein.

Nur wie lange gelten diese Beschränkungen noch? Aus den USA kennt man ja bereits absurde Namen wie Strawberrycheescake, Egypt oder Sage Moonblood. Hören wir diese Ausreißer bald auch in unseren Kitas und Schulen?

Eine gewöhnungsbedürftige Vorstellung! Großer Game of Thrones Fan zu sein ist ja durchaus nachvollziehbar, aber müssen wir das gleich in die Welt hinausposaunen, indem wir unsere Kinder für ihr ganzes Leben zum personifizierten Wink mit dem Zaunpfahl machen? Vor zwanzig 20 Jahren wurde die kleine Lea im Kindergarten gefragt, ob ihre Mutter "Star Wars"-Fan sei. Heute muss wohl niemand fragen, wer das Idol der Mama von der kleinen Merkel ist.

Weniger eindeutig ist, was die Eltern zu solchen Namensentscheidung bewegt. Denken sie dabei an das Wohl des Kindes? Oder vielleicht nicht doch in erster Linie an sich selbst? Der Verdacht liegt in manchen Fällen nahe. So oder so bleibt es fraglich, ob wir unserem Zögling einen Gefallen tun, wenn wir ihm oder ihr einen sehr außergewöhnlichen Namen geben. Oder aber -  und das ist die Kehrseite der gleichen Medaille - ob es für den Nachwuchs später einfacher wird, die 3. Anna in der Klasse zu sein oder um des Unterscheidens Willen nur beim Nachnamen genannt zu werden?

Wie auch immer, die richterlichen Urteile fallen jedenfalls immer positiver aus. Immer weniger Namen werden abgelehnt. Die haben es allerdings in sich. Oder? Überzeugt euch selbst: Hier findet ihr das Horrorkabinett der verbotenen Namen.


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