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Elterngeld und Elternzeit: Anspruch, Höhe, Bezugsdauer

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Informationen sowie Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld und Elternzeit: Antrag, Höhe, Voraussetzungen, Berechtigte, Bezugsdauer und mehr.

Wann muss ich Elternzeit beantragen? Wie hoch wird das Elterngeld sein? Sobald ein Baby da ist, verändert es das Leben seiner Eltern. Nichts ist mehr wie früher. Damit werdende Eltern bei allem den Überblick nicht verlieren, beantworten wie auf einen Blick die wichtigsten Fragen zu den Themen Elterngeld und Elternzeit.

Das Elterngeld gibt es seit Januar 2007. Als Transferleistung hat es das bis dahin übliche Erziehungsgeld abgelöst. Die Transferleistung Elterngeld hat das "Erziehungsgeld" im Januar 2007 abgelöst. Vor allem Gut- und Bessererdiener profitieren deutlich. Denn etwa ein Jahr lang werden bis zu zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens ersetzt.

Wer Elternzeit beantragt und kein Arbeitseinkommen mehr erzielt, erhält vom Staat zwischen bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens vor der Geburt als Elterngeld. Die Berechnungsgrundlage dafür ist ein Querschnitt aus den letzten 12 Monaten.

Gestaffelt ist die sogenannte Ersatzrate nach der Höhe des Einkommens: Für Nettoeinkommen von 1.240 Euro und mehr beträgt sie 65 Prozent, bei 1.220 Euro sind es 66 Prozent, zwischen 1000 und 1200 Euro 67 Prozent. Bei Einkommen unter 1.000 Euro steigt der Wert schrittweise bis auf 100 Prozent (Minimum 300 Euro). Die Obergrenze liegt bei 1800 Euro. Wer vor der Geburt nichts verdient hat (z. B. Studenten, Hausfrauen/-männer), erhält einen Mindestbetrag von 300 Euro.

Bei Müttern oder Vätern, die Elterngeld beziehen und nach der Geburt ihren Beruf weiter in Teilzeit ausüben, wird dieses Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Noch mehr Elterngeld gibt es, wenn in der Familie mehrere Kinder sind bzw. wenn Zwillinge oder Drillinge geboren wurden.

Warum gibt es Elterngeld?

Mit dem Elterngeld sollen Familien gestärkt werden. Dazu gehört auch, den finanziellen Verlust abzufedern, sobald sich ein Elternteil intensiv um das neugeborene Baby kümmert. Wer sich dafür entscheidet und deswegen in dieser Phase seinem Job nicht mehr in vollem Umfang nachgehen kann, erhält als Ausgleich bis zu 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Grundsätzlich haben Eltern, die sich in einem Arbeitsverhältnis oder in Ausbildung befinden, Anspruch auf Elternzeit. Das gilt selbstverständlich auch für Angestellte in Teilzeit, mit einem befristeten Vertrag oder mit einer geringfügigen Beschäftigung. Die Voraussetzung ist allerdings, dass sie mit ihrem Kind im gleichen Haushalt leben, es überwiegend selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Auch unverheiratete Eltern, eingetragene Lebenspartner, Großeltern, Geschwister und Pfelgeeltern können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Elternzeit haben. Mehr Informationen dazu findet ihr beim Bundesamt für Familie.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit ihm im selben Haushalt leben, nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und ihren Wohnsitz zudem in Deutschland haben. Auch Arbeitslose, Rentner, Auszubildende und Studenten bekommen Elterngeld. Die Ausbildung muss hierfür nicht unterbrochen werden.

Auch Ehe- oder Lebenspartner haben Anspruch auf Elterngeld, selbst wenn das Kind nicht ihr eigenes ist. Zudem können in Ausnahmefällen wie schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod Verwandte dritten Grades Elterngeld beantragen.

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben hingegen Mütter und Väter, die im Kalenderjahr vor Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Alleinerziehende dürfen ein Einkommen von mehr als 250.000 Euro nicht überschreiten.

Wer nach der Geburt über 30 Stunden in der Woche arbeitet, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Elterngeld. Dasselbe gilt für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung absolvieren oder solche, die nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Zusammen können Eltern maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Beide Elternteile entscheiden dabei ganz nach ihren Wünschen, wer von ihnen wie lange in Elternzeit geht. Ein Elternteil kann minmal zwei und maximal zwölf Monate für sich beanspruchen. Entscheidet sich also die Mutter für 12 Monate Elternzeit, wird das Elterngeld nur dann zwei Monate länger bezahlt, wenn auch der Vater zwei Monate Elternzeit nimmt. Alleinerziehenden bezahlt der Staat, weil der Partner fehlt, 14 Monate Elterngeld.

Es ist zum Beispiel auch möglich, dass die Eltern sieben Monate gleichzeitig in Elternzeit gehen. Zudem kann die Bezugsdauer auch gestreckt werden. Die Gesammtsumme bleibt dabei jedoch gleich. So kann ein Elternteil bis zu 24 Monate die Hälfte des ihm zustehenden Elterngeldes bekommen. Alleinerziehende erhalten bis zu 28 halbe Monatsbeiträge.

Wann und wo beantrage ich Elternzeit?

Beim Arbeitgeber: Mütter und Väter, die vor dem dritten Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen möchten, müssen spätestens sieben Wochen vor deren Beginn einen schriftlichen Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen. Darin sollten sie wenn möglich detailliert festlegen, wann und wie sie sich die Elternzeit in den nächsten zwei Jahren genau vorstellen. Allgemeine Angaben wie "für ein Jahr" führen unter Umständen zu Missverständnissen und sollten daher umgangen werden.

Plant ihr, die Elternzeit direkt an den achtwöchigen Mutterschutz anzuhängen, müsst ihr die Anmeldung also spätestens in der ersten Lebenswoche eures Babys einreichen. Väter, die ihre Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes nehmen wollen, müssen ihren Antrag spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abgeben.

Achtung: Wer die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen möchte, muss eine Frist von 13 Wochen einhalten.

Arbeitnehmer sollten sich die Elternzeit von ihrem Arbeitgeber schriftlich bescheinigen lassen. Prinzipiell gilt: Je früher der Arbeitgeber Bescheid weiß und Planungssicherheit hat, desto besser ist es für alle Beteiligten. Der Arbeitgeber kann dann zum Beispiel rechtzeitig entscheiden, ob eine Elternzeit-Vertretung eingestellt werden muss.

Wann und wo beantrage ich Elterngeld?

Ihr könnt sofort nach der Geburt eures Kindes einen Antrag auf Elterngeld stellen. Wer das nicht schafft, muss sich alelrdings keine großen Sorgen machen. Der Staat zahlt Elterngeld rückwirkend für drei Monate.

Bitte bachtet aber, dass Antrag schriftlich bei der Behörde eingehen muss. Die für euch zuständige Elterngeldstelle findet ihr über das Familienportal des Bundesministeriums für Familien.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Eltern in Elternzeit dürfen bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Nehmen also beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit, dürfen Sie insgesamt 60 Stunden erwerbstätig sein. In manchen Betrieben ist es zudem möglich, während der Elternzeit die Arbeitszeit um 15 bis 30 Wochenstunden zu reduzieren. Nach der Elternzeit kehrt die Mutter oder der Vater zur vorherigen Arbeitszeit zurück.

Tipp: In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Gibt es Zuschläge?

Werden Zwillinge oder andere Mehrlinge geboren, zahlt der Staat für jedes weitere Baby einen Zuschlag von 300 Euro. Kinderreiche Familien profitieren zudem von einem Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 Prozent zum Elterngeld, mindestens aber 75 Euro. Auch für Geringverdiener gibt es Zuschläge zum Elterngeld: Wer vor der Geburt ein Einkommen von unter 1000 Euro netto erzielt hat, bekommt vom Staat bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens ausbezahlt.

Bekomme ich auch Kindergeld?

Unabhängig vom Elterngeld bezahlt der Staat Kindergeld. Das sind derzeit 194 Euro für das erste und zweite Kind, 200 Euro für das dritte und ab dem vierten Kind gibt es 225 Euro pro Kind und Monat (Stand Januar 2019). Das Elterngeld wird steuerfrei ausbezahlt, jedoch im Rahmen der Steuererklärung als Einkommen berücksichtigt.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Eltern haben pro Kind bis zu dessen achten Geburtstag Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes dürfen davon maximal 24 Monate genommen werden.

Können auch Großeltern Elternzeit beantragen?

Großeltern können Anspruch auf Elternzeit haben, wenn ein Elternteil ihres Enkelkindes minderjährig ist oder sich im letzten bzw. vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Anspruch auf Elterngeld haben Großeltern dagegen während ihrer Großelternzeit nicht.

Weitere Informationen zu Elterngeld und Elternzeit

Alle weiteren wichtigen Informationen sowie umfangreiche Bestimmungen und Richtlinien zu den Themen Elterngeld und Elternzeit findet ihr auf dem Familienportal des Bundeminiteriums für Familien.


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