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Zweitname: Ja oder Nein?

© iStock, m-imagephotography
Per Definition wird der Zweitname auch Zwischenname, Mittelname oder Zusatzname genannt. Zweitnamen stehen jeweils zwischen Vor- und Zunamen. In Deutschland gibt es Traditionen, wonach der Zweitname besonders in katholischen Gegenden beliebt ist – dabei werden die Namen der Tagesheiligen des Geburts- oder Tauftages gern verwendet. Auch der Name des Großvaters muss traditionell herhalten, weil abergläubisch angenommen wurde, der Enkel sei die Reinkarnation des Opas.

Muss man zwingend einen Zweitnamen vergeben?

Manche Zweitnamen tauchen kaum einmal auf, Beispiele sind Xavier Kurt Naidoo, Dieter Günter Bohlen, Ruz Fidel Castro, William Brad(ley) Pitt oder Michael Sylvester Stallone. Andere sind stets genannte Bestandteile des Namens wie bei Wolfgang Amadeus Mozart oder Guido Maria Kretschmar und Rainer Maria Rilke – der Zweitname Maria war übrigens lange eine sehr bayrische Gepflogenheit.

Manchmal taucht der Zweitname mit seinen Initialen auf - wie beispielsweise bei John F. Kennedy oder George W. Bush, die im Übrigen gute Beispiele für die amerikanische Gepflogenheit der „Middle Initial“ sind. Diese Sitte soll zuweilen auch besondere Klugheit suggerieren …

Wenn zwischen den Vornamen und den Zweitnamen Bindestriche stehen, wie bei Lisa-Marie Presley, Frank-Walter Steinmeier oder bei Marie-Luise Marjan liegen Doppel- und keine Zweitnamen vor.  Ein Zweitname kann auch in größerer Anzahl vergeben werden, wobei größere Summen diverser Zwischennamen häufig bei Spaniern, Portugiesen, Arabern und Adligen anzutreffen sind.

Ist weniger mehr?

Werdende Eltern sind sich bei der Namenswahl oft nicht sicher - schon gar nicht über die passende Anzahl von Vornamen für ihr Baby. Die einfache Erkenntnis "weniger ist mehr" scheint bei ihren Diskussionen darüber zu fehlen. Und das Bewusstsein, dass Zweitnamen eigentlich überflüssig sind, auch.

Sicher ist, dass drei Vornamen das Maximum sind, das den neuen Erdenbürgern zugemutet werden sollten. Was die Frage der Verteilung von Vor- und Zweitnamen betrifft, so sind die Vorschriften unpräzise: An wen der verschiedenen Paten, Ahnen, Filmstars und Ex-Affären die drei verfügbaren Plätze vergeben werden, ist allein Mama und Papa überlassen.

Es ist nach wie vor Usus, die Namen der Großeltern weiterzugeben. Berücksichtigt man - was sich empfiehlt - das Geschlecht des Kindes, kommen davon nur zwei Namen infrage. Lässt man unterschwelliges Konfliktpotenzial bei den Senioren außer Acht, kann man nicht viel falsch machen. Allerdings sollte man beim Kombinieren der Vornamen, die ja auf dem jeweilig angesagten Stilempfinden unterschiedlicher Generationen basieren, auf unfreiwillig komische Effekte achten! Verknüpfungen à la Keisha Adelheid oder Tyson Otto erscheinen suboptimal.

Auch Alliterationen sind zu beachten. Fette Alliterationen wie „Wir Wiener Wäscherweiber wollten weiße Wäsche waschen, wenn wir wüssten, wo weiches warmes Wasser wär“ müssen es gar nicht sein - schon im simplen, einpaarigen Regelfall haben sie einen Hang zum Unnatürlichen, ja zum Affigen. Letztendlich sind die Namen von Superhelden und Comicfiguren oft mit kühlstem Kalkül alliterativ gewählt – Beispiele sind Gustav Gans, Peter Parker, Bussi Bär, Maverick Meerkat, Natty Narwhal oder Donald Duck.

Geradezu katastrophal sind Dreifach-Alliterationen wie Teenie Tapsi Törtels, Bastian Balthasar Bux oder Mia Maria Mucke – damit macht man sich ja lächerlich!

Also sind drei Vornamen – oder, wenn man so will zwei Zweitnamen – die absolute Oberkante Unterlippe. Eine Frage der gesetzlichen Bestimmungen ist dies allerdings nicht – eigentlich akzeptiert jedes Standesamt fünf Vornamen ohne größeres Murren.

Also liegt das Problem woanders:
Wenn gewisse Normalbürger mal so richtig auf die Kacke hauen wollen, ohne ihren Kreditrahmen zu diesem Zweck zu sprengen, spendieren sie sich und ihrem Sprössling einen krassen Vor- und Zweitnamenssteinbruch. Diese Art Erhabenheit erschüttert in der Regel nicht einmal das Standesamt.
Allerdings ging kurz vor dem Millennium eine Nachricht durch die Presse, wonach eine rheinische Mutter ihren Sohn Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro zu nennen beabsichtigte.

Die stolze Namensliste wurde vom Amtsgericht Düsseldorf auf vier geschrumpft, nachinstanzlich gestattete das Oberlandesgericht mit Ach und Krach noch einen fünften Zweitnamen dazu. Recht so! Schließlich muss auch mal Schluss sein!

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