Zum Hauptinhalt springen

Befristeter Arbeitsvertrag und die Schwangerschaft


Befristung ist gleichbedeutend mit automatischem Ende

Befristete Arbeitsverträge werden immer mehr zur Regel. Anders als bei unbefristeten Anstellungsverhältnissen weiß der Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses, wann das Arbeitsverhältnis ausläuft. Dieses endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Schwangerschaft kein Hinderungsgrund für Befristung

Durch Schwangerschaft wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern er läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.

Frühzeitige Information des Arbeitgebers ohne Risiko

Da eine Schlechterstellung nicht zu befürchten ist, sollte die schwangere Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber frühzeitig von der Schwangerschaft informieren. Spätestens drei Monate vor Ablauf des Vetrages sollte sie sich außerdem erkundigen, ob das Unternehmen daran interessiert ist, sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Kommt so ein Vertrag nicht zu Stande, ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, sich sofort beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Andernfalls riskiert sie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes.

Jobcenter und Krankenkasse

Der weitere Ablauf nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses ist für die Schwangere klar geregelt. Dennoch muss sie sich schon frühzeitig um Formalitäten kümmern. Bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim örtlich zuständigen Jobcenter muss übergangslos Arbeitslosengeld (ALG I) beantragt werden.

Dadurch besteht Krankenversicherungsschutz in derjenigen gesetzlichen Krankenkasse, in der die Schwangere während ihrer befristeten Berufstätigkeit versichert war. Anschließend wird, rückgerechnet vom Termin der Niederkunft, Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG I gewährt.

Ausbildungsvertrag kein befristetes Arbeitsverhältnis

Obwohl auch der Ausbildungsvertrag ein zeitlich begrenzter Vertrag ist, handelt es sich hierbei um kein befristetes Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne. Infolgedessen gilt bei Schwangerschaft auch eine andere Regelung. Der schwangere Azubi genießt Kündigungsschutz. Die Ausbildung kann nach Ablauf des Mutterschutzes fortgesetzt werden. Formell verlängern sich Ausbildungsvertrag und Ausbildungszeit sowohl um die Zeiten des Mutterschutzes als auch um die der sich daran anschließenden Elternzeit.

Mehr zum Thema

Top Mädchennamen 2024

1
Lina
2
Emilia
3
Emma
4
Ella
5
Ida
6
Lia
7
Lea
8
Amalia
9
Leonie
10
Lena

Top Jungennamen 2024

1
Levi
2
Emil
3
Anton
4
Theo
5
Liam
6
Paul
7
Leano
8
Jakob
9
Elias
10
Felix