Kinderzuschlag ist für Jedermann
Ein Kind ist für jedes Elternpaar was ganz besonderes, doch finanziell kann das Heranwachsen ihres Sprösslings auch eine große Herausforderung sein. Vor allem in den ersten Lebensjahren, wenn viele neue Anschaffungen getätigt werden müssen. Daher ist es schön zu wissen, das Eltern neben dem Elterngeld und dem Kindergeld auch noch Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben.
Als Erstes ist gesagt, das jedes Elternpaar Anspruch auf einen Kinderzuschlag hat. Dieser kann pro Haushalt bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt werden. Eine Leistung, die also auch über Volljährigkeit des Kindes hinaus geht. Natürlich müssen gewisse Voraussetzungen geschafft werden, um einen Anspruch auf den Kinderzuschlag für sich geltend zu machen. Dabei spielt das Vermögen des gesamten Haushaltes eine wichtige Rolle.
Bei einer Beantragung müssen Eltern ihr Einkommen vorlegen, sowie Spareinlagen, Bausparguthaben und Bargeld. Auch Grund- und Hausbesitz zählen dazu. Das Einkommen des Kindes wird mit hinzugerechnet, wenn es sich in einer Ausbildung befindet oder einen Beruf ausübt. Der Anspruch auf Kinderzuschlag wird bis zu 140 € ausgezahlt. Nach einer erfolgreichen Beantragung von Kinderzuschlag steht den Eltern höchstens 36 Monate das Geld zu Verfügung.
Für Eltern, die die vier Wände nicht verlassen möchten, geht gibt es den Antrag auch schon im Internet zum Selbstausdrucken. Ist der Antrag mit den dafür benötigten weiteren Unterlagen eingereicht, sollte der Antragsteller Geduld haben, weil eine Entscheidung für einen Zuspruch für den Kinderzuschlag mehrere Wochen dauern kann.
Wann hat man Anspruch auf Kinderzuschlag?

Bei einer Beantragung müssen Eltern ihr Einkommen vorlegen, sowie Spareinlagen, Bausparguthaben und Bargeld. Auch Grund- und Hausbesitz zählen dazu. Das Einkommen des Kindes wird mit hinzugerechnet, wenn es sich in einer Ausbildung befindet oder einen Beruf ausübt. Der Anspruch auf Kinderzuschlag wird bis zu 140 € ausgezahlt. Nach einer erfolgreichen Beantragung von Kinderzuschlag steht den Eltern höchstens 36 Monate das Geld zu Verfügung.
Wo kann ich Kinderzuschlag Beantragen?
Eltern, die Kinderzuschlag für ihren Haushalt beantragen möchten, reichen den bei ihrer zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein. Das benötigte Antragsformular kann der Beantragte direkt vor Ort bekommen, aber auch die zuständige Gemeinde hat meistens welche zur Verfügung stehen.