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Hausratversicherung für Kinder


Hausratversicherung orientiert sich am Wohnsitz - Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, im Gegensatz zur Unfallversicherung als einer personenbezogenen Versicherung. Wie das Wort sagt, wird der gesamte bewegliche Haushalt gegen Gefahren und Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie Vandalismus versichert. Eine Berechnungsgrundlage für den Versicherer ist die Wohnflächengröße in Quadratmetern.

Der Hausrat wird gestaffelt bewertet, von der Basis- bis hin zur Komfort-, einer Rundumversicherung für den Haushalt inklusive aller nur erdenklichen Risiken. Versichert ist immer der Hausrat, unabhängig davon, wie viel Personen dem Haushalt angehören. Mit zunehmender Personenzahl steigt in der Regel auch der Wert des Hausrates, was eine Erhöhung von Versicherung und Versicherungsbeitrag zur Folge hat. Für die in Haushaltsgemeinschaft lebenden Kinder braucht somit keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen zu werden.

Eigener Hausstand = eigene Hausratversicherung

Sobald ein eigener Hausstand unter eigener Meldeanschrift gegründet wird, muss der auch separat versichert werden. Das beginnt an dem Tag, an dem das Kind sein Elternhaus verlässt und, wie es heißt, sich selbstständig macht.

Zu dem Apartment oder zu der Zweizimmerwohnung gehören Wohn- und Schlafraum sowie der Sanitärbereich. Selbst wenn dieses Zuhause sparsam möbliert ist, so ist es dennoch ein eigener Haushalt. Ab sofort, und zwar ab der Haushaltsgründung sollte eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden. In dieser Situation ist eine Grundversicherung meistens ausreichend, weil der Wiederbeschaffungswert des erfahrungsgemäß lückenhaften Haushaltes überschaubar ist.

Noch fehlen teure Elektrogeräte, die im Elternhaushalt erst im Laufe der Jahre angeschafft worden sind.

Ausnahme = eigener Hausstand bei vorübergehender Eigenständigkeit

Die Mehrzahl der Versicherer bietet eine Ausnahme für Studenten oder für Auszubildende an. Sofern sie für eine „Erstausbildung“ die heimischen vier Wände verlassen und einen eigenen Hausstand gründen, ist der auch weiterhin in begrenzter Höhe über die schon bestehende Hausratversicherung der Eltern mitversichert.

Eine Voraussetzung für diese Ausnahme ist das vorübergehende Verlassen des Elternhauses, beispielsweise zur Ableistung von Wehrdienst oder von Ersatzdienst. Entscheidend ist dabei, dass der Hauptwohnsitz unverändert im Elternhaus beibehalten wird. Der aktuelle Aufenthaltsort ist dann immer der zweite Wohnsitz.

Ob sich diese Ausnahmeregelung in der Alltagspraxis tatsächlich lohnt und rechnet, sollte im Einzelfall genau geprüft und mit der Versicherungsprämie für eine eigene Hausratversicherung verglichen werden. Die Hausratversicherung für den eigenen, noch jungen Haushalt kostet jährlich nur einen zweistelligen Eurobetrag. Damit ist der Alleinwohnende auf der ganz sicheren Seite und bestens versichert.

Solange die Kinder unter dem Dach ihrer Eltern leben

brauchen sie sich um eine Hausratversicherung keine Gedanken zu machen. Ernst wird es, wenn Sie auf eigenen Füßen stehen und ihr Elternhaus verlassen. Damit in dieser Situation keine Versicherungslücke entsteht, sollten der Beginn von Hausratversicherung und von Mietvertrag für die zukünftige Wohnung identisch sein.

Wenn Hausrat- und die ebenfalls neu abzuschließende Privathaftpflichtversicherung bei demselben Versicherer abgeschlossen werden, dann wird häufig ein Bündelungsrabatt angeboten, durch den sich der Versicherungsbeitrag spürbar reduziert. Wie das Wort sagt, werden mehrere Versicherungen bei einem Versicherer gebündelt, sprich zusammengefasst.

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