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Kinderinvaliditätsversicherung - Nur für den Fall


Kinderinvaliditätsversicherung – Kein Geschäft mit der Angst, sondern reine Fürsorge - Jede Invalidität ist ganz allgemein die dauerhafte Einschränkung respektive starke Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Beim Kind betrifft sie die schulische und weitere Entwicklung, beim Erwachsenen die Berufstätigkeit.

Ursache für die Invalidität können sowohl Krankheit als auch Gebrechen von Geburt an sein. Das Wort Invalidität ist aus dem Lateinischen von invalidus abgeleitet, zu Deutsch kraftlos oder schwach.

Dauerhafte finanzielle Belastung mildern



Jeder Mensch kann in jedem Alter erkranken oder an Unfallfolgen dauerhaft erkrankt bleiben. Das betrifft auch Kinder, Kleinkinder bis hin zum Neugeborenen. Solche Situationen sind für den Betroffenen und für die Eltern doppelt belastend; zum einen emotional, zum anderen finanziell. Die Sorgen um das invalide Kind bleiben, und die kann den Eltern auch niemand abnehmen. Die damit verbundene finanzielle Belastung lässt sich jedoch durch eine frühzeitig abgeschlossene Kinderinvaliditätsversicherung deutlich mildern. Sie ist deswegen noch vordringlicher als eine Unfallversicherung, weil Unfallfolgen als Leistungsfall mitversichert sind.

Zu den Leistungen gehören sowohl eine laufende Renten- als auch die einmalige Kapitalzahlung. In beiden Fällen steht den Erziehern Bares zur Verfügung, um dem Kind seine Lebenssituation durch den Kauf von Dienstleistungen oder von notwendigen Hilfsmitteln spürbar zu erleichtern. Das wäre ohne eine solche Kinderinvaliditätsversicherung oftmals gar nicht bezahlbar.

Gliedertaxe und Leistungspflicht ab 50 Prozent

Auch bei einer Kinderinvaliditätsversicherung gilt die gesundheitliche Einschränkung von mindestens, also ab 50 Prozent. Hier decken sich die Beurteilungen der Versicherungsgesellschaften mit denen der Versorgungsämter in den Bundesländern. Maßgebend dafür ist die ärztliche Begutachtung. Der wird die sogenannte „Gliedertaxe“ zugrundegelegt. Sie kann als eine Skala bezeichnet werden, anhand derer die gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes in Prozenten ausgedrückt wird.

Die verschiedenen Merkmale sind vorgegeben und mit Prozentsätzen versehen. An vielen Stellen gibt es einen Ermessensspielraum, der unterschiedlich interpretierbar ist. Das sind Gründe dafür, um im Sinne des Kindes um Prozentsätze „zu kämpfen“. Die Höhe der monatlichen Invaliditätsrente für das Kind bestimmt sich weitgehend nach dem Versicherungsbeitrag.

Aufnahmeantrag und Gesundheitsprüfung

Eine absolut wichtige Voraussetzung ist es, im Aufnahmeantrag für die Kinderinvaliditätsversicherung alle Fragen wahrheitsgemäß und lückenlos zu beantworten. Wenn der Versicherungsfall eintritt, dann prüft der Versicherer als erstes seine Leistungspflicht.

Die ist mit hohen Zahlungen verbunden, nicht selten über Jahrzehnte hinweg im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich. Umso genauer recherchiert der Versicherer, ob er leisten muss, oder welche Möglichkeiten einer Einschränkung, einer Reduzierung bis hin zur Leistungsverweigerung er hat.

Vertrag schon in frühen Kinderjahren abschließen

Die Kinderinvaliditätsversicherung kann ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr, das heißt bis zu Beginn der Volljährigkeit abgeschlossen werden. Hier gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser. Das betrifft zum einen den dringend notwendigen Versicherungsschutz, und zum anderen die geringe Beitragshöhe.

Außerdem kann beim gesunden Kleinkind im Antragsfragebogen buchstäblich nichts falsch gemacht werden. Noch ist alles in bester Ordnung. So sollte es auch bleiben; aber wenn doch nicht, dann hilft die Kinderinvaliditätsversicherung.

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