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Neues Gesetz: Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar

© iStock, johannes86
Du heißt Donald Elias, würdest aber lieber Elias Donald genannt werden? Dann kannst du deinen Wunsch bald wahr machen. Denn wer mehrere Vornamen hat, darf künftig frei entscheiden, welcher davon sein Rufname sein soll. So hat es der Bundestag beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. November 2018 in Kraft. Vornamen verändern, hinzufügen oder streichen ist hingegen nach wie vor nicht ohne weiteres möglich.



Der Rufname hat in Deutschland eine lange Tradition. In vielen Familien war es üblich, den Kindern als ersten Namen den eines ehrbaren Verwandten zu geben. Der zweite oder dritte Name wurde zum Rufnamen bestimmt.

Dieser Praxis folgen manche Eltern bis heute. Sie entscheiden sich aus Gründen der Familientradition für einen ersten Vornamen, im Alltag wollen sie ihre Tochter oder ihren Sohn aber bei einem anderen Namen nennen.

Welcher von mehreren Vornamen der Rufname sein soll, darf jeder frei bestimmen. Den Ausweisdokumenten war dieser im alltäglichen Leben gebräuchliche Name lange eindeutig zu entnehmen: In der maschinenlesbaren Zone (MRZ) in Pass und Personalausweis unterhalb der Unterschrift (beziehungsweise auf der Rückseite des neuen Personalausweises im Scheckkartenformat) waren Nach- und Rufname vermerkt.

Mit der Einführung neuer Richtlinien für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen hat sich diese Verwaltungspraxis geändert. Wer mehrere Vornamen hat, ist seit November 2010 de facto gezwungen, seinen ersten Vornamen als Rufnamen zu verwenden. Denn seitdem werden in der maschinenlesbaren Zone alle vorhandenen Vornamen gleichberechtigt eingetragen. Und zwar in der auf der Geburtsurkunde festgelegten Reihenfolge.

Die Folgen dieser unscheinbaren Änderung sind erst auf den zweiten Blick ersichtlich. Denn für die meisten Alltagssituationen ist die maschinenlesbare Zone des Ausweises nicht relevant. Sie dient vor allem der Identifizierung gegenüber zur Identitätskontrolle berechtigten Organen wie Polizei, Zoll- und Pass- oder Meldebehörden.

Aber auch Beförderungsunternehmen, die aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zu Kontrollen im internationalen Reiseverkehr verpflichtet sind, beachten die MRZ sehr genau. Zum Beispiel Fluggesellschaften. Wer also aus alter Gewohnheit unter seinem Rufnamen Flugtickets bucht, muss mit Schwierigkeiten im Rahmen von Grenzkontrollen rechnen. Eine unangenehme Situation, die wohl jeder lieber vermeiden möchte.

Zudem verwenden in letzter Zeit auch Banken oder Versicherungen immer häufiger den ersten im Ausweis eingetragenen Vornamen. Auch wenn dies nicht der gebräuchliche Name ist. Zweit- und Drittnamen werden nicht selten ignoriert. Probleme und Unklarheiten sind da vorprogrammiert. Ohne Frage lästig für alle Betroffenen.

Wer diesen Schwierigkeiten von vornherein aus dem Wege gehen will, muss seinen Rufnamen mehr oder weniger aufgeben. An die Stelle tritt dann ein Vorname, mit dem sich der Träger weder selbst identifiziert noch von seinem Umfeld identifiziert wird.

Hat die lange Tradition der Rufnamen in Deutschland also nun ihr Ende gefunden? Nein! Nicht ganz jedenfalls. Denn die Bundesregierung möchte es Menschen mit mehreren Vornamen zukünftig erlauben, die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu zu bestimmen.

Wie die Regierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, wollen zunehmend Bürger ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen. Dies könne sich als problematisch erweisen, "wenn dieser Vorname nicht der erste in ihrem Geburtseintrag angegebene Vorname ist".

Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften "anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden".

Eine Ausnahme bleibt jedoch nach wie vor bestehen: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Auch die Schreibweise der Vornamen darf weiterhin nicht geändert werden. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.

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