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Unglaublich, aber wahr: Diese Namen sind wirklich erlaubt


Rapunzel, Waterloo oder Bierstübl – manchen Eltern mangelt es nicht an verrückten Ideen, wenn es darum geht, einen originellen Vornamen für ihren Sprösslinge zu suchen. Und die Ämter lassen auch leider immer mehr davon durchgehen. Diese Vornamen sind tatsächlich erlaubt.

Alle Schwäne Großbritanniens sind Eigentum der Königin – Elisabeth II kennt sie angeblich alle mit Namen. Tarquin Fin-tim-lin-bin-whin-bim-lim-bus-stop-F’tang-F’tang-Olé-Biscuitbarrel ist der Name eines gewählten Politikers aus der englischen Grafschaft Merseyside und die Schwedin Eija-Riitta Eklöf-Berliner-Mauer behauptet, die Berliner Mauer geheiratet zu haben.

Skurrilitäten, die sich um Vornamen ranken, gibt es jede Menge. Sicher gibt es unter Englands Schwänen einige mit besonders komischen Namen – wie sollte sich die Queen sonst das alles merken? Auch der britische Politiker und die heiratswütige Schwedin verfügen über lustige oder zumindest außergewöhnliche Vornamen. Aber wie sieht es in Deutschland mit den lustigen Vornamen aus.

Die Schmerzgrenze: Skurrile Namen, die genehmigt wurden

Rapunzel, Waterloo oder Bierstübl – manchen Eltern mangelt es nicht an verrückten Ideen, wenn sie auf der Suche nach originellen Vornamen für ihre Sprösslinge sind. Und auch wenn Deutschland Standesämter über die Vornamen wachen und Nachteile für die betroffenden Kinder verhindern möchten, lassen sie immer mehr durchgehen. Ein paar Beispiele.

So nicht: Skurrile Namen, die abgelehnt wurden

Die deutschen Standesämter sind also offensichtlich schon recht schmerzfrei geworden und genehmigen mitunter die seltsamsten und lustigsten Namen. Dennoch gibt es auch Fälle, in denen der zuständige Beamte sich ein Herz gefasst und an die Zukunft des armen Kindes gedacht hat. Unter anderem folgende Namen wurden hierzulande bereits abgelehnt. Zum Glück für die Kinder, möchte man da sagen.


Gerade der Vorname Waldmeister beschäftigte auch die deutsche Justiz – so musste sich das Bremer Oberlandesgericht damit beschäftigen. Mit der Begründung, Vornamen müssten sich von Pflanzen- und Gegegenstandsbezeichnungen unterscheiden und dürfen das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben, seien die grundsätzlichen Freiheiten der Namenswahl ausgereizt worden und der Vorname Waldmeister sei demnach unzulässig.

Das eigen Fleisch und Blut

Wie mit dem Waldmeister ist es auch mit dem Mett-Igel, Pardon, Matt-Eagle: Auch wenn viele Eltern ihre Kinder zum Fressen gern haben, ist es doch vermutlich allzu sonderbar, das eigen Fleisch und Blut Matt-Eagle zu nennen. Haben sie denn den Vornamen nie laut ausgesprochen?

Sein Kind nach einem eigenen Körperteil zu benennen, ist ebenfalls zwiespältig: Dem Popo wurde es gestattet, als Namensgeber herzuhalten, dem Steißbein aber nicht. Fragt sich nur, was das Kleine später dazu meint …

Markenname und Rumpelstilzchen

Auch wenn Gucci die Lieblingsmarke ist, als Vorname taugt Gucci nicht. Chanel dagegen ist wohlgelitten, andere erlaubte Markennamen sind Fanta, Ikea, Apple und Milka. Fans von McDonalds müssen sich wiederum in Verzicht üben – für die Figur ist es wohl besser.

Märchenfiguren dagegen sind einen Versuch wert: Bei Rapunzel und Schneewittchen hat es funktioniert, Rumpelstilzchen dagegen ist durchgefallen.

Mal hü, mal hott

Vornamen wie Crazy Horse sind in Texas sicherlich diskutabel. In Deutschland geht ein lockeres "Mal hü, mal hott" gar nicht. Den Sheriff hat ein Standesbeamter allerdings durchgewunken, womöglich war der gerade auf dem Westerntrip.

Außerdem sind jetzt Tiernamen im Trend: Klassische Hundenamen wie Rex oder Hasso sind im Kommen. Eigentlich sind sie ganz Praktisch: Man muss lediglich einmal rufen, wenn Kind und Hund kommen sollen.

Beschäftigt man sich mit den neuen lustigen Vornamen in Deutschland, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Regeln bei der Namensgebung. Zumindest theoretisch gibt es die – so müssen der erste und der zweite Vorname das Geschlecht des Kindes deutlich erkennen lassen. Sollten sich die Ämter und die Eltern miteinander nicht einigen, wandern die strittigen Fälle letztendlich zum Gericht.


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