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„Nutella“ und „Erdbeere“ als Vornamen für Kinder in Frankreich nicht zulässig


Der Wunsch nach absolut einzigartigen Vornamen für Kinder besteht bei vielen Eltern nach wie vor. Um zwei Mädchen vor sehr außergewöhnlichen Vornamen zu bewahren, wurden in Frankreich die gewünschten Vornamen „Nutella“ und „Fraise“, das französische Wort für „Erdbeere“ vom Gericht nicht zugelassen. Den beiden Mädchen bleibt durch diese gerichtliche Entscheidung bestimmt so mancher Spott und Hänseleien oder sogar Mobbing im Kindergarten und in der Schule erspart.

Wer möchte schon freiwillig „Nutella“ oder „Erdbeere“ heißen?

Laut dem französischen Internetportal „La Voix du Nord“ haben Eltern in Nordfrankreich ihrer neugeborenen Tochter im September den Vornamen „Nutella“ gegeben, dieser Wunschname wurde jedoch von Seiten des Gesetzgebers abgelehnt. Nachdem die Eltern des kleinen Mädchens dann im November nicht zum festgesetzten Gerichtstermin erschienen, wurde das Mädchen kurzerhand vom Gericht umbenannt und heißt nun „Ella“. Der erste Teil des Schoko-Nuss-Brotaufstrichs „Nutella“ wurde also einfach weggelassen. Die Begründung für die Ablehnung: Es sei nicht im Interesse eines Kindes, nach dem Firmennamen eines Brotaufstrichs und damit wie ein Nahrungsmittel benannt zu sein …und es sei nicht zum Wohl des Kindes, einen Namen zu tragen, der geradezu zum hänseln und verspotten einlädt.

Ein weiteres Kind, das dann Mitte Oktober im nordfranzösischen Raismes zur Welt kam, wurde von seinen Eltern „Fraise“ also „Erdbeere“ genannt. Doch auch dieser gewünschte Vorname wurde nicht erlaubt und das Mädchen wurde ebenfalls umbenannt. Obgleich die Eltern vor Gericht klar zum Ausdruck brachten, dass sie ihrem Kind einen „ungewöhnlichen und einzigartigen Vornamen“ geben wollten, wies das Gericht „Fraise“ als Vornamen ab. Schon aufgrund der französischen Redewendung „ramène sa fraise“, was dem deutschen Wortlaut „seinen Senf dazugeben“ entspricht und welche genutzt wird, wenn jemand einfach seine Meinung sagt, ohne danach gefragt zu werden, sei der Vorname unzumutbar für das Kind, so die Erklärung für das Urteil. Seit dem gerichtlichen Beschluss trägt das Mädchen jetzt den Vornamen „Fraisine“ und wird dadurch sicherlich vor so manchem Gespött verschont.

Vorname darf dem Wohl des Kindes nicht schaden!

Wie es scheint machen sich manche Eltern überhaupt keine Gedanken, was sie ihren Kindern antun, indem sie ihnen absolut schräge Vornamen geben, nur damit sie sich von anderen abheben. Dass Kinder mit kuriosen Vornamen womöglich zeitlebens darunter leiden und vielleicht noch als Erwachsene im Berufsleben Nachteile haben durch ihren komischen Namen, das interessiert diese Mütter und Väter bei ihrer Namenswahl wohl gar nicht. Doch zum Glück gibt es ein Gesetz, das besagt: „Der Name darf dem Kindeswohl nicht schaden und er muss dem Wesen nach ein Vorname sein“!

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