Ein weiteres Kind, das dann Mitte Oktober im nordfranzösischen Raismes zur Welt kam, wurde von seinen Eltern „
Fraise“ also „Erdbeere“ genannt. Doch auch dieser gewünschte Vorname wurde nicht erlaubt und das Mädchen wurde ebenfalls umbenannt. Obgleich die Eltern vor Gericht klar zum Ausdruck brachten, dass sie ihrem Kind einen „ungewöhnlichen und einzigartigen Vornamen“ geben wollten, wies das Gericht „Fraise“ als Vornamen ab. Schon aufgrund der französischen Redewendung „ramène sa fraise“, was dem deutschen Wortlaut „seinen Senf dazugeben“ entspricht und welche genutzt wird, wenn jemand einfach seine Meinung sagt, ohne danach gefragt zu werden, sei der
Vorname unzumutbar für das Kind, so die Erklärung für das Urteil. Seit dem gerichtlichen Beschluss trägt das Mädchen jetzt den Vornamen „
Fraisine“ und wird dadurch sicherlich vor so manchem Gespött verschont.
Vorname darf dem Wohl des Kindes nicht schaden!
Wie es scheint machen sich manche Eltern überhaupt keine Gedanken, was sie ihren Kindern antun, indem sie ihnen absolut
schräge Vornamen geben, nur damit sie sich von anderen abheben. Dass Kinder mit
kuriosen Vornamen womöglich zeitlebens darunter leiden und vielleicht noch als Erwachsene
im Berufsleben Nachteile haben durch ihren komischen Namen, das interessiert diese Mütter und Väter bei ihrer
Namenswahl wohl gar nicht.
Doch zum Glück gibt es ein Gesetz, das besagt: „Der Name darf dem Kindeswohl nicht schaden und er muss dem Wesen nach ein
Vorname sein“!